48
dass von den beiden Programmen der Cantonschule zu Zürich von 1861. und 1862. in welchen Professor Schweizer-Sidler Erklärungen zur Germania mitgetheilt hat, mir das erstere zu spät, das letztere gar nicht zu Gesicht gekommen ist.— Doch wie dem auch sein mag, ich hoffe dennoch, dass diese Beiträge wenigstens einigermassen dazu beitragen werden, das Studium des Deutschen Alterthums zu fördern und dadurch den Sinn für Freiheit und Recht nicht in abstracter und kosmopolitischer, sondern in volksthümlicher und echtgermanischer Weise zu entwickeln.
— eorgcee—


