P. d. Imp. Subj. y us ys usse y us ys usses y ut y üt ym ümes ysjö ussions yt ütes ysje ussiez yr urent ys ussent
Diese drei Gruppen von Endungen gliedern sich deutlich in zwei: Auf der einen Seite stehen ai(e) asse(4s), auf der andern is(i) us(h, isse (is) usse([). Die erste Gruppe von Endungen gehört zu sämtlichen Zeitwörtern auf er, die zweite verteilt sich an alle übrigen Zeitwörter.
Sonach ist für Passé déf. u. Imparfait Sub- jonctif zu scheiden:.
Erster Teil.
Endungsvokal a(bezw. e). (Die Zeitwörter auf er.)
Zweiter Teil. Endungsvokal i und u. (Die Zeitwörter auf ir oir re.)
Im ersten Teile erfordert nur die ge— ringe Anzahl von vokalisch auslautenden Stämmen besondere Berücksichtigung, da nach dem oben Dargelegten hier(vor der vokalischen Endung) das Angleichungsgesetz in Kraft tritt. Es ent- steht aber deshalb keinerlei Schwierigkeit, weil der Stamm hier stets in der selben Form auf- treten muss wie im Infinitiv. Danach weist der erste Teil zwei(ihrem Umfange nach sehr ver- schiedene) Unterteile auf.
Erster Unterteil. Konsonantisch auslautende Stämme(unver- änderter Stamm).
Zweiter Unterteil.
Vokalisch auslautende Stämme(Wirkung des Angleichungsgesetzes).
Die Endungen für den zweiten Teil unterscheiden sich nur nach dem Vokal, der entweder i(i) oder y(a) ist.
Hier zeigt aber der Stamm eine zweifache Gestalt. Er kann nämlich um seinen Vokal
12
und Auslaut(also bis zu dem oder den an- lautenden Konsonanten der Endsilbe) verkürzt werden. Das Angleichungsgesetz kommt nicht zur Geltung, da vokalisch auslautende Stämme stets verkürzt werden.
Der zweite Teil ist mithin folgendermassen. zu gliedern:
I. Vokal i(ꝛ).
a) Voller Stamm.
b) Verkürzter Stamm. II. Vokal y().
a) Voller Stamm.
b) Verkürzter Stamm.
Das Participe passé weist von allen Formwörtern die meisten Endungen auf. Es sind(abgesehen von Einzelheiten):
e(6) i(i) y(u) i iz(is ise)— t(t, le).
Diese Endungen verteilen sich ähnlich wie die für Passé défini und Imparfait Subjonctif:
Erster Teil. Zeitwörter auf er. (Endung e ſé]). Zweiter Teil. Zeitwörter auf ir, oir, re. (Die übrigen Endungen).
Im ersten Teile tritt das Angleichungsgesetz natürlich bei den selben Zeitwörtern in Kraft, bei denen es sich im Passé défini(und Infinitiv) geltend macht, so dass hier die Unterteilung wie dort ist.
Für den zweiten Teil gilt für die vokalischen Stämme dasselbe wie beim Passé déf. und Imp. Subj.: Sie nehmen die Endung stets an den verkürzten Stamm. Das Angleichungsgesetz kommt hier also nur für die konsonantisch aus- lautenden Stämme, die die Endung t haben, in Betracht. Die Endung i iz tritt nur an ver-— kürzte Stämme.
Bei der Vielgestaltigkeit der Formwörter, die das Participe passé aufweist, wird in dieser allgemeinen Ubersicht von einer andern als der obigen Zweiteilung abgesehen.


