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dem objectiven Bedürfnis, als aus der subjectiven natürlichen Befühigung derer, die diesem Bedürf- nis begegnen wollten. Als um die Mitte des fünften Jahrhunderts vor Chr. nach dem Sturze der Tyrannenherschaft in Sicilien(in den darauf folgenden Friedenszeiten*), mehrfach die Wieder- herausgabe von Privateigentum, das schon seit langer Zeit aus den Händen der rechtmäszigen Besitzer in andere gekommen war, von denen sie sich beeinträchtigt glaubten, vor Gericht be- ansprucht wurde. da erst haben die Sicilier Korax und Tisias eine theoretische Unterweisung und rhetorische Regeln aufgestellt. Eben wegen der langen Zwischenzeit nämlich, während welcher das Gut von dem einen Besitzer an den andern und von diesem wieder an einen an- dern übergegangen war, muszte es nicht selten vorkommen, dasz mehrere zugleich Ansprüche auf einen und denselben Besitz erhoben. In diesen streitigen Fällen, wo die Gerichte für den einen wider den andern entscheiden muszten, kam es daher wesentlich darauf an, wer den Richtern am überzeugendsten darthun konnte, dasz sein Anspruch begründeter wäre, als der des andern. Dieses praktische Interesse rief daher naturgemäsz die Reflexion darüber hervor: welche Mittel anzuwenden seien, um auf die Ueberzeugung der Richter zu wirken; und da das Volk, bei welchem diese äuszerlichen Verhältnisse eintraten, auch innerlich von Natur geistig geweckt war, so vereinigten sich so günstiger Weise äuszeres Bedürfnis und in- nere natürliche Befähigung, die rhetorisahe zéoννν zu begründen.
Das ist unzweifelhaft der Zusammenhang und darnach ist die Stelle einfach so zu lesen: quod essel acuta illa gens nalura et controversiae essenl ortae, artem el prae- cepta Siculos— conscripsisse. Dasz hier die subjective Bedingung der rhetorischen Be- gabung(quod essel acula illa gens nalura) der objectiven der äuszeren Verhältnisse(et contro- versiae essent ortae) vorangestellt ist, hat seinen guten Grund; denn jenes ist und bleibt die erste Bedingung: ohne die angeborene ſgeistige Begabung hätten die äuszeren Bedingungen an sich nicht ausgereicht, die Entstehung einer rhetorischen Theorie herbeizuführen.
Wie wir oben sahen, dasz suavi vor avis, per te vor ereptum aus Versehen ausgefal- len sind, so hier ortae(orte) vor artem(arté); dieser Ausfall zog aber zugleich die Weglaszung von essent und dann die Verstellung von natura nach sich. Zu dem Ausdruck acuta illa gens natura aber bietet sich ein ganz analoges Beispiel dar Or. 5, 18 M. Antonius cui vel primas eloquentiae patrum nostrorum tribuebat aetas, vir natura peracultus et prudens.
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In dieselbe Kategorie gehört theilweise wenigstens auch Brut. 64, 230; nur dasz an dieser Stelle die Vulgatlesart noch an mehreren Punkten zu berichtigen ist: Sic Hortensius non cum stuis aequalibus solum, sed et mea cum aelfate et cum tua, Brule, et cum aliguanto superiore con- iungitur: si quidem et Crasso vivo dicere solebat et magis iam etiam vigebat Antonio, et cum Phi-
*) de or. II 8, 33(usus dicendi) in omni pacata et libera civitate dominatur.


