IDie bis jetzt aufgefundenen Handschriften von Ciceros Brutus— unter denen die codi- ces F'aficani, besonders der sogenannte Oltobonianus, die Veneti, namentlich der von Ellendt so bezeichnete Fenetus prior, die Parisini, Vor allen der cod. D, und die Lagomarsiani in Florenz für die bedeutendsten gelten— gehören sämtlich einer sehr späten Zeit, erst dem fünfzehnten Jahrhundert an. Sie stammen nämlich ohne Ausnahme von der um das Jahr 1422 in Lodi durch den Bischof Gherardo Landriani entdeckten, später aber wieder verloren gegangenen IHandschrift, dem s. g. codeæ Laudensis oder vielmehr von einer Abschrift desselben ab. Wäh- rend wir daher für die beiden andern groszen rhetorischen Schriften Ciceros, die Bücher de oratore und den Orator, theilweise wenigstens eine doppelte Quelle benutzen können, sowol die sogenannten codices mutili d. h. die älteren, aber unvollständig erhaltenen Handschriften von dem fünfzehnten bis ins neunte Jahrhundert hinauf, als auch die jüngeren Abschriften von dem erwäühnten coder Laudensis, sind wir für den Brutus nur an die eine Quelle der Abkömmlinge dieser eben genannten Handschrift gewiesen. Wenn sich nun auch nicht leugnen läszt, dasz diese gemeinsame Quelle der vorhandenen Handschriften des Brutus, der sicherlich sehr alte codeæ Laudensis, im Allgemeinen zu den beszeren Handschriften gehört hat, so geht uns doch bei dem gänzlichen Mangel eines selbstständigen zweiten Zeugen damit eben jedes äuszere Correctiv für die überlieferten Handschriften eigentlich völlig ab; und diesz ist um so mislicher, je begründeter die Annahme zu sein scheint, dasz unter unseren gegenwärtigen Handschriften keine einzige eine treue Copie des cod. Laudensis selbst ist, sondern alle miteinander vielmehr, wie bereits angedeutet wurde, aus der ersten Abschrift jener Handschrift ihren gemeinschaft-
lichen Ursprung herleiten. Wäre der codeæ Laudensis selbst noch vorhanden, so würden wir 1*


