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1 (1891)
Entstehung
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XI. x 494: 1ᷣ xœll eυναυι ν ποε IHeooενεtæ olo erννναι τ σłeνα dνσασοοσοιν.

Ist vöoy hier, wie man allgemein annimmt, Objekt zu oe(wie oben 7 H areεά r60ν vl⁴οιν ενα dαοντ³⁵), oder gehört es vielmehr zu dem Infinitiv æνννοορσα Für letzteres spricht m. E. mehr als ein Grund. Denn erstens ist es logisch und natürlich, olo unmittelbar mit r παοε zu verbinden:ihm allein verlieh Pers. auch nach dem Tode verständigen Geistes zu sein (= Geistesklarheit); sodann aber ist es unrichtig und unlogisch zu sagen, Pers. habe dem Teir. den os gegeben,so daſs er allein verständig ist. Gegeben hat sie ihm auch nicht den vôog, mag man das Wort im Sinne von ratio oder mens oder cogitatio nehmen, sondern sie hat ihm(und zwar ihm allein) nur verliehen, dals seine Geisteskraft ungeschwächt geblieben ist(ονυn"ulαε³⁴i eloν). Und wenn gleich xeeeνοοναᷣ, hauch allein schon besagtoνετeν, ³εμαρασοανα εναηιν, so lesen wir doch Q 377 ε᷑ννσαα τe(wo es auch vov heiſsen könnte, während an unserer Stelle»öo wegen der anderen Dative nicht anginge). Dals aber der Aorist Exαοοον ebensogut wie das Perf. Pass. xiᷣααατa(vgl. X 329) mit dem Infinitiv bezw. Akkus. c. Inf. verbunden werden kann, wenn auch gewöhnlich ein nominales Objekt steht(wie 302, 394), beweist I 513 οσσ α οονσσ0 ενιαα riijv.