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Im folgenden Jahre, als der Generallieutenant Mortaigne de Potelles an Geyße's Stelle den Oberbefehl über die kaſſeliſchen Truppen erhalten hatte, begann dieſer im Feſtungskriege erfahrene Officier verſchiedene kleinere haltbare Plätze, die in ſeiner Gewalt waren, zu ſchleifen. Auch Alsfeld ſollte dieſes Loos treffen, und es waren bereits die Vorſtädte abgebrochen und Anſtalten zum Sprengen der Pforten⸗ thürme und zum Niederreißen der Mauern gemacht, als es durch Vermittlung gelang, die weitere Zerſtörung abzuwenden und für die Stadt eine Art von Neutralität zu erwirken. Von Einquartierung aber blieb ſie darum nicht lange befreit. Noch im Friedensjahre 1648 hatte ſie wochenlang den Unterhalt kaſſeliſcher Regimenter zu tragen, und als nach wirklich erfolgtem Friedensſchluſſe das Regiment Hundels⸗ hauſen auf ein ganzes Jahr hin dem Lande zur Verpflegung eingelegt wurde, nahm in Alsfeld der Oberſtlieutenant Morgenſtern mit ſeiner Compagnie Quartier 55).
Nach ſo vielen Leiden, Anſtrengungen und Verluſten war nichts billiger, als daß die Regierung unter Anerkennung der bewieſenen treuen Haltung, ſoweit ihre eigne Noth es zuließ, die Stadt mit einigen Erleichterungen bedachte. Ein Patent Georg's II vom 31. Januar 1650 beginnt:„Wir Georg ꝛc. urkunden und bekennen, Als in denen bisherigen Kriegszeiten Uns Bürgermeiſter und Rath, auch Unſere ganze Bürgerſchaft zu Alsfeld ihre ſchuldige unterthänige Treue in der That ſtandhaftig erwieſen, daß Wir dannenhero bewogen worden ſeind, zu Bezeigung Unſerer Gnad, wormit Wir ihnen beigethan ſeind, wie auch zu Wiederaufbauung derer faſt ruinirten Stadtmauern und andern gemeiner Stadt Gebäuen ihnen nachfolgende Conceſſionen zu ertheilen.“ Dieſelben ſind im Weſentlichen folgende: 1) Erlaſſung der neunjährigen Löſung des Wein⸗ und Brantweinſchanks, der von nun an in Gnaden conferirt wird und künftig nur bei Thronwechſeln gegen ein jedesmaliges Leihgeld zu Lehen zu empfangen iſt; 2) auf zehn Jahre Bezug der Hälfte der vier Pfennige, welche von jeder Maaß Wein an die Herrſchaft entrichtet werden; 3) Begünſtigung wegen des Bauholzes für ſolche Bürger, die darum nachſuchen; 4) Erlaſſung des Maſtgeldes im Walde Homberg für alle Einwohner 56). In demſelben Jahre wurde der Stadt auch die Befreiung von den Wolfsjagddienſten zu Theil ⁵). Einige Jahre ſpäter erlaubte Georg II auch, milde Beiträge zur Wiederherſtellung der zerſtörten Gebäude ſammeln zu laſſen 5s). Zwei Creditive für die Sammler, worin der erlittene Schaden umſtändlich erzählt und die Zahl der während des Krieges
eingeäſcherten Gebäude auf 400 angegeben wird, haben ſich erhalten; das eine iſt vom 28. Febr. 1657, das andre vom 12. November 1665 ⁵³).
⁵⁵) Happel's Predigtfragment.
⁵6) Original im Rathsarchiv.
⁵⁷) Urkunde im Rathsarchiv.
⁵⁸) 4. Aug. 1656. Orig. ebendaſ. ⁵⁰) Beide ebendaſ.


