Druckschrift 
[Beginn] (1861)
Entstehung
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Bürger dem Landgrafen ein Fuder Steinwein, dem Schultheißen eine Ohm, jedem Schöffen einen Eimer, dem Schreiber und dem Stadtknechte aber je einen halben Eimer habe geben müſſen), daß aber der Gebrauch dieſes in der Folge aus Gnaden auf zwei Maaß für den Schultheißen, zwei Viertel für den Rath undeine Halbe für Schreiber und Knecht herabgeſetzt habe. Es wird ferner erwähnt, daß, wenn ein Bürger von außen Fehde bekam, unter gewiſſen Bedingungen die Bürgerſchaft ſeine Fehde aufzunehmen undLeib und Gut bei ihn zu ſetzen hatte, was indeſſen zu Philipp's des Großmüthigen Zeit gewiß keine Anwendung mehr fand. Auch iſt die Nachricht von Intereſſe, nach welcher Alsfeld und Hersfeld eine Einigung(Einwerth) hatten, gegenſeitig ihre Bürger nicht zukümmern,(zu verhaften), ſondern vor dem zuſtändigen Gerichte zu belangen. Das Uebrige iſt von geringerem Werthe.

*) Dieſe Aufbinderei iſt wörtlich aus der frankenbergiſchen Chronik genommen, wo Gerſtenberger erzählt, der Zu⸗ drang von Menſchen, welche zu Frankenberg Bürger werden wollten, ſei einſt unter Konrad 1 ſo übermäßig geweſen, daß man ſich genöthigt geſehen habe, den Einſtand in der angegebenen Weiſe zu erhöhen.(Kuchenb. V. S. 159.)

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