Druckschrift 
1 (1891) 1841 - 1866
Entstehung
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fast nur aus Gemeindemitteln dotiert, und ihre finanzielle Existenz war eine Frage des SAAB Budgets. So waren sie auf die Gunst der nächsten Umgebung angewiesen. f

Neben dieser manchmal recht drückenden Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen ist eines weiteren, den Besuch und die Wertschätzung dieser Anstalten nicht. gerade fördernden Umstandes Erwähnung zu thun. Das Absolvieren: der Realschulen brachte keine greifbaren, keine in die Augen springendenVorteile und Berechtigungen. Den»Abiturienten der Gymnasien-die Aussicht auf. eine Versorgung im Staatsdienste. Für die, Realschulen fehlte jeder» Anschluss; sie, standen allein.: Dass sie unter diesen Umständen überhaupt: sich halten konnten, kann ‚Verwunderung er- regen; jedenfalls beweist es die Lebensfähigkeit einer auf: die Realien sich stützendenBildung.

Leider scheint von seiten des. Kaufmanns- und: höheren Bürgerstandes überhaupt, der doch an der Gründung, der Realschulen. den thätigsten Anteil genommen hatte, nicht ‚mehr derjenige Wert auf, die durch. das vollständige ‚Durchlaufen.einer Realschule zu gewinnende Bildung gelegt worden zu sein, den man annehmen zu dürfen geglaubt hatte. Denn vereinzelt dürfte das Vorgehen der Mannheimer Kaufleute dastehen, die sich. unter einander ‚verabredet hatten, keinen Realschüler ohne Entlassungszeugnis in ihre, Geschäfte aufzunehmen.

Diese Missstände mussten sich um so drückender fühlbar machen, je länger sie bereits, ge- währt hatten. Sie scheinen auch den Besuch der. hiesigen Realschule im.Anfange, der sechziger Jahre, also nach ihrem mehr als zwanzigjährigen Bestande, herabgedrückt zu haben.. Sie. waren auch dem ersten Leiter der Anstalt wohl bekannt. Denn bereits im Programm. vom Jahre 1855 werden sie ‚besprochen und führen zu der bitter klingenden Frage:Sollte nicht der, Wunsch ver- zeihlich sein, dass die Realschulen auch mit den höheren technischen Lehranstalten sowie mit. dem Geschäfts- und Gewerbsleben gesetzlich in einen innigeren Verband, in. eine.notwendigere(fe- meinschaft gebracht, dass gesetzliche Bestimmungen erlassen werden möchten, um einen sicheren Zusammenhang des Eintritts in jene Anstalten und in die verschiedenen bürgerlichen. Ge- werbe mit einem vollständigen oder teilweisen Besuche der Realschulen herbeizuführen?*

Die Frage nach einer gesetzlichen Regelung in oben angedeutetem Sinne sollte eine Ant- wort von ganz anderer Art finden, als sie Direktor Dr. Winterstein und mit ihm jeder Freund der hessischen Realschulen erwartet hatte. Diese Antwort ging hervor aus den politischen Verände- rungen, die das Jahr 1866 im Gefolge hatte. Sie lautet: Berechtigung zum einjährigen Frei- willigendienst.;