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II. Verfügungen des Küniglichen Praninzial⸗- Ichulkollegiums zu Caſſel.
Caſſel, den 21. März, den 31. Mai und den 2. Juli 1884. Die Anſchaffung von Anſchauungsmitteln für den naturgeſchichtlichen Unterricht wird empfohlen und ein Verzeichnis der wichtigſten Hülfsmittel für den zoologiſchen und naturgeſchichtlichen Unterricht mitgeteilt. S. u. V, 2
Caſſel, den 26. April 1884. Folgende Ferienordnung wird angeordnet:
1. Oſterferien 14 Tage vom Sonntag Palmarum ab.
Pfingſtferien 3 Tage vom Sonnabend vor Pfingſten bis Mittwoch nach Pfingſten(einſchl.). Sommerferien 4 Wochen vom erſten Sonntag im Juli ab. Michaelisferien 14 Tage vom Sonntag der Michaeliswoche ab. Chriſttagsferien 14 Tage vom 23. Dezember Mittags ab.(Fällt der 7. Januar auf einen Sonn⸗ abend, ſo beginnt der Unterricht erſt am folgenden Montag).
— Caſſel, den 31. Mai 1884. über die Beſchaffenheit des Trinkwaſſers im Gymnaſium wird Bericht gefordert.— Der Bericht konnte nur die vortreffliche Beſchaffenheit des Waſſerleitungswaſſers rühmen.
Caſſel, den 13. Auguſt 1884. Anweiſung zur Verhütung der Übertragung anſteckender Krankheiten.
Caſſel, den 11. Oktober 1884. Maßgebende Beſtimmungen über die bei der Verſetzung der Schüler zu beobachtenden Grundſütze.
Caſſel, den 5. Dezember 1884 und den 14. Februar 1885. Die Erholungspauſen zwiſchen den einzelnen Lektionen werden von Oſtern d. J. ab folgende ſein:
Vormittags: 1. Pauſe 5 Minuten, 2. Pauſe 15 Minuten, 3. Pauſe 10 Minuten. Nachmittags: 1. Pauſe 15 Minuten.
Caſſel, den 28. Januar 1885. Ordnung der Bibliotheksverwaltung.
Caſſel, den 10. Februar 1885. Anordnungen zur Sicherung der Gymnaſialgebäude gegen Feuersgefahr.
Caſſel, den 21. Februar 1885. Statiſtiſche Erhebungen über die Verbreitung der Schwerhörigkeit unter den Schülern werden angeordnet.
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III. Chronik des Gymnaſiums.
Am Schluſſe des Winterſemeſters 1883/84 trat der Oberlehrer Profeſſor Schorre auf ſeinen Antrag in den Ruheſtand. Derſelbe hatte dem Lehrerkollegium des Gymnaſiums faſt 33 Jahre lang in ſegensreicher Wirkſamkeit angehört und ſich, wie um die Unterweiſung und Erziehung der Jugend, ſo insbeſondere auch um die Ausſtattung und Verwaltung der naturgeſchichtlichen Sammlungen des Gymnaſiums ſehr verdient gemacht. Zur Anerkennung dieſer Verdienſte hatte Se. Majeſtät der Kaiſer Allergnädigſt geruht, demſelben den Roten Adler⸗Orden IV. Klaſſe zu verleihen. Dieſe Auszeichnung wurde dem Profeſſor Schorre nach Beendigung der Schlußandacht am 5. April 1884 vor der verſammelten Auſtalt durch den Direktor über⸗ reicht.— Außerdem ſchied zu gleicher Zeit der Hülfslehrer Dr. Endemann infolge ſeiner Ernennung zum ordentlichen Lehrer am Gymnaſium zu Hanau.


