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entnehme. Die Inschrift ist einerseits hochdeutsch, wie das verschobene h(die seltenere Schreibung für h oder) in Dicterihes beweist, anderer- seits mitteldeutsch, wie die beiden unverschobenen d in Dieterihes und Drulinda dartun. Dies stimmt sehr gut zu dem rheinfränkischen Fundorte. Dagegen spricht das frühe Auftreten der Form son auf unserem Stein(Z. 2 a. E.) dafür, dass diese Form nicht, wie man behauptet hat, als ein Ergebnis der mitteldeutschen Neigung, vor Nasalen u in o zu verwandeln, betrachtet werden darf, sondern als eine Nebenform von sun. son verhält sich zu suntu) wie vehu zu vihu, fredu zu fridu; in sunaus, sunau musste Brechung eintreten. In unserer Inschrift folgte übrigens auf son sicher kein a, sondern e, der Genetiv hiess also sones.— Für die Zeiltbiestim- mung kommt zunächst die Gestalt des Diphthonges in Hieterihes in Be- tracht: die Schwächung des ursprünglichen i zu te vollzieht sich etwa im Ausgang des 10. Jahrliunderts. Andererseits ist von Bedeutung die Form der Endvokale. Ein ursprünglich langer Vokal liegt vor in Drulinda; die Erhaltung des ungeschwächten« reicht jedenfalls bis in die zweite Hälfte des 11. Jahrhunderts hinein; genaueres lässt sich bei dem Mangel sicher zu datierender Quellen nicht sagen. Von kurzen Vokalen kommt die zweite Silbe des Wortes Dieterihes nicht in Betracht, denn hier er- scheint der e-Vokal, wie ein Blick in Förstemann oder- die Urkundenbücher zeigt, schon in einer Zeit, wo von einer Schwächung der Endvokale keine Rede sein kann. Bleiben gehugi und inde; also ein Schwanken der Orthographie, entsprechend einer Zeit, da zwar die Aussprache bereits den abgeschwächten Vokal besass, aber die Schrift noch von älterer Überlieferung beeinflusst wurde. So war es gegen Ende des 10. Jabrhunderts, in welche Zeit auch die Schwächung des Praefixes gi- in ge- fällt. Endlich ist wichtig die Form des Genetivs, die in Drulinda vorliegt. denn im 11. Jahrhundert wird der Genetiv auf-a mehr und mehr durch die Form auf-u() ver- drängt. All dies stimmt vollkommen zu dem Ergebnis, das sich aus dem Charakter der Darstellungen gewinnen lässt, dass nämlich die Inschrift dem ausgehenden ersten Jahrtausend unserer Zeitrechnung angehört.
Vergl. Korrbl. d. W. Z. XX, S. 4 und XX, S. 84.


