Teil eines Werkes 
Dritter und letzter Band (1811)
Entstehung
Seite
XIV
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k⸗. 3

x1v Inhaltsverzeichniß.

3. Abſchnitt. Ven der Wiedererſtattung des Brautſchatzes F. 9o- 4. Abſchnitt. Von dem Paraphernalvermoͤgen. Beſondere Verordnung.. 89

VI. Titel. Von dem Verkaufe.§. 91r.

4. Kapitel. Von dem Begriffe und der Form des Verkaufs.§. 9129rr. 2. Kapitel. Wer kaufen, oder verkaufen kann. h. 918. 919.

3. Kapitel. Von den Sachen, welche verkauft werden können.§. 920. z. Kapitel. Von den Verbindlichkeiten des Verkaͤufers⸗ 1. Abſchnitt. Allgemeine Verfuͤgungen. 5 z F. 92r. 2. Abſchnitt. Von der Ueberlieferung.. F. 922924. 3. Abſchnitt. Von der Gewaͤhrleiſtung⸗ 5. 925.

1. Hauptſtuͤck. Von der Evictionsleiſtung. 5. 926929.

2. Hauptſtuͤck. Von der Gewaͤhrleiſtung fuͤr die Maͤngel der verkauften Sache. 5. 930 932.

s. Kapitel. Von den Verbindlichkeiten des Kaͤufers. 5. 933 935. 6. Kapitel. Von der Nichtigkeit und der Aufhebung des Ver⸗ kaufs.§. 936.

1. Abſchnitt. Von dem Wiederkaufsrechte. 5. 937. 933. 2. Abſchnitt. Von Aufhebung des Verkaufs wegen Verletzung.§. 939941. 7. Kapitel. Von der Verſteigerung,§. 942 943.

8. Kapitel. PVon der Ceſſion. 5 F. 944 948.

VII. Titel. Von dem Tauſche⸗.§. 949. 950.

VIII. Titel. Von dem Mietheontracte. 1. Kapitel. Allgemeine Verfuͤgungen. S. 951. 952. 2. Kapitel. Von dem Miethcontracte über Sachen. F. 953. 1. Abſchnitt. Von den allgemeinen Regeln, die der Miethe 6. 954058.

und Pacht gemeinſchaftlich ſind. 2. Abſchnitt. Von den eigenthuͤmlichen Regeln der Miethe. F. 959 962. 3⸗ Abſchnitt. Von den eigenthuͤmlichen Regein der Pacht. J. 963 967.

3. Kapitel. Von dem Miethcontracte uͤber Arbeit. 5. 968. 1. Abſchnitt. Von Verdingung der Dienſtboten und Arbeits⸗ leute.*. F. 969. 2. Abſchnitt. Von den Landfuhrleuten und Schiffern⸗§. 970· 3. Ab ſchnitt.. Von der Verdingung beſtimmter Arbeiten nach einem Anſchlage und Accord. 5. 9711 974. Kapittel. Von dem Viehpacht. 5. 975977.

1. Abſchnitt, Allgemeine Regeln⸗. 7 2. Abſchnitt. Von dem einfachen Viehpacht⸗. d. 978 96o.

3. Abſchnitt. Von dem Viehpacht zur Häifte⸗ H. 5