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X Inhaltsverzeichniß.
II. Erwerb des Erbrechts. ⸗ ⸗ ⸗ 5. 542 5. Kapitel. Von der Annahme oder Ausſchlagung der Erb⸗
ſchaften. 1. Abſchnttt. Von der Annahme.. ⸗ ⸗§. 543— 348. 2. Abſchnitt. Von der Ausſchlagung der Erbſchaften. 6. 549— 552. 3. Abſchnitt. Von der Rechtswohlthat des Inventars. F. 353556. g. Abſchnitt. Von erbloſen Verlaſſenſchaften.§. 559— 561. 6. Kapttel. Voyn der Theilung und Collation.„§ 362. 1. Abſchnitt. Von der Theilungsklage und deren Form.§. 563— 374. 2. Abſchnltt. Von der Collation. ⸗ ⸗ 5. 375— 379.
3. Abſchnitt. Von der Bezahlung der Schulden.„§. 580— 582. z. Abſchnitt. Von der Wirkung der Theiluns und der Ge⸗
waͤhrleiſtung fuͤr dieſelbe..* 5. 583. 584. F. Abſchnttt. Von der Aufhebung geſchehener Theilungen. 5. 555. 586.
II. Titel. Von Schenkungen unter Lebenden und von Teſtamenten.
I. Kapitel. Allgemeine Grundſitze fuͤr beyde.„ F. 587- 558. 2. Kapitel. Von der Fähigkeit, durch Teſtament oder Schen⸗
kung unter Lebenden etwas zu verfuͤgen oder zu erhalten.§F. 589- 591. 3. Kapitel. Von dem diſponiblen Theile des Vermogens und
von der Reduction⸗
I. Abſchnitt. Von dem diſponiblen Vermoͤgenstheile. F. 592— 595.
2. Abſchnitt. Von der Reduction der Schenkungen und
Vermächtniſſe.„ ⸗*§. 596— 601.
4. Kapitel. Von den Schenkungen unter Lebenden.
1. Abſchnitt. Von den Erſorderniſſen der Schenkungen un⸗
ter Lebenden. ⸗ ⸗. ⸗ 5. 602— 614.
2. Abſchnitt. Ausnahmen von der Regel, daß Schenkungen unter Lebenden unwiderruflich ſind⸗„§. 615— 620. §. Kapttel. Von Teſtamenten.„ ⸗§F. 621. 1. Abſchnitt. Von den geineinrechtlichen Teſtamenten. F. 622— 628. 2. Abſchnitt. Von den privilegirten Teſtamenten.§. 629— 6383. 3. Abſchnitt. Von dem Inhalte der Teſtamente.§. 639. z. Abſchnttt. Von Univerſal Legaten. 640— 642.
6 ⸗ 5. Abſchnitt. Von den Legaten unter einem Univerſaltitel. F. 643— 645. ö. Abſchnitt. Von den Partikularlegateh.. 5. 646— 649.
7. Abſchnitt. Von den Teſtamentsexecutoren. S ⸗§. 650— 633. 8§. Abſchnitt. Von dem Widerruf der Teſtamente unb den übrigen Urſachen threr Unwirkſamkett..§. 654— 652.
6. Kapitel. Von einigen Arten von Schenkungen, bey denen beſondere Regetn eintreten⸗ F. 663.
6*„ I. Von den Verfuͤgungen, die zum Vortheile der Enkei des Schenkers oder Teſtirers, oder der Kinder ſeiner Geſchwiſter, erlaubt ſund⸗. ⸗ F. 664— 673. 7.


