Teil eines Werkes 
Vierter Band (1812) Kurze Darstellung der Napoleonischen Civil-Gesetzgebung in Beziehung auf die Rezeption des Code Napoléon in teutschen Landen 1809
Entstehung
Seite
273
Einzelbild herunterladen

273

Litterairiſche, merkantiliſche und militairiſche Speeulatio⸗ nen fuͤhrten Franzoſen in alle Welttheile.

Familienväter verließen ihre Heimath, um in den Colo⸗ nien verlorne Reichthuͤmer wiederzufinden.

Gelehrte verfolgt von Hofkabalen, litterairiſchem Neid oder prieſterlicher Intoleranz ſuchten in entfernten Climaten eine ſichre Zuflucht

Wer ſeiner gekraͤnkten Ehre ein in Frankreich unter

den gebildeten Ständen nicht ſeliner Fall blutige Rache verſchafft hatte, floh die Ahndung eines ihn nicht immer im Auslande verfolgenden Geſetzes Die Revolution erſchien mit ihren zahlreichen Kataſtros phen. Jede hatte neue Auswanderungen zur Folge. Aber nicht jede brachte die Ausgewanderten auf die Emigrantenliſte. Abweſende, welche das Geſetz nicht durch den buͤrgerlichen Tod heimſuchte, mußte das nämliche Geſetz ſchutzen Ruͤckkehren⸗ de, welche ihre Guͤter in fremden Haͤnden fanden, welche, ausgepluͤndert von habſuchtigen Verwandten, die Huͤlſe der Gerichte oder das Mitleiden ihrer Freunde in Anſpruch neh men mußten, boten der Nation ein trautiges Schauſpiel dar. Ein weiſes und conſequentes Geſetz uͤber die Rechte der Abweſenden wurde unter dieſen Umſtaͤnden ein Beduͤrſniß der Zeit. Dieſes Beduͤrfniß brachte das Geſetz hervor, welchem gegenwaͤrtige Darſtellung gewidmet iſt. Es gehoͤrt zu den beſſern Fruͤchten der franzoͤſiſchen Legislation. Es ſey mir erlaubt ) eine raiſonnirte Ueberſicht des Inhalts des Geſetzes, 11) Vorſchläge über die Einfuͤhrungsart deſſelben in einem Staate des Rheinbundes darzulegen.

ad 1. Raiſonnirte ueberſicht des Inhalts des Geſetzes des Koder Napoleon uͤber Abweſende.

Es kommen hier vor allen Dingen a) zwei verſchiedene Arten von Abweſenheit, b) die Folgen beider Abweſenheiten in Betracht.

Von den zwei verſchiedenen Arten von Abweſenheit han⸗ delt das erſte und zweite Kapitel.

Von den Folgen beider Abweſenheiten das dritte Kapi⸗ tel, welches wieder in mehrere Sectionen zerfaͤllt.

In'einem vierten Anhangskapitel beſtimmt das Geſetz die geſetlichen Vorſorgen fur die hinterlaſſenen Kinder des Ab⸗ weſenden.

18