Veraͤnderung geſchehen muͤſſe, 1394 u. ſ. Siehe Guͤter⸗Ge⸗ meinſchaft und Schenkungen⸗
Ehefrau. Pflichten derſelben gegen ihren Mann, 213 u. f. Sie iſt befugt, waͤhrend der Eheſcheidungsklage die Wohnung ihres Mannes zu verlaſſen, und auf eine Penſion anzutragen, 268. Wann ſie dieſe verliere, 260. Sie kann während des Eheſcheidungs⸗Prozeſſes zur Sicherſtellung ihrer Rechte die Mobilareffekten ihres Mannes unter Siegel legen laſſen, 270. Sie wird zur Gefaͤngnißſtrafe verurtheilt, wenn ſie wegen ei— nes von ihr begangenen Ehebruchs von ihrem Manne geſchie⸗ den wird, 308. Sie kann zur Vormuͤnderinn ihres interdieir⸗ ten Mannes ernannt werden, 507. Eine Ehefrau kann ohne Genehmtgung ihres Mannes oder des Gerichts kein Teſtament vollziehen, 16029. Wann in Civilſachen perſoͤnlicher Arreſt ge⸗ gen ſie Statt hat, 2066. Sie hat auch ohne Eintragung eine Hypothek auf das Immobilar-Vermoͤgen ihres Mannes in Hinſicht des Brautſchatzes und alles deſſen, was ihr aus dem Ehevertrage gebuͤhrt, 212r. Wann dieſe Hypothek in Hinſicht gewiſſer Dotal⸗Gelder, der Entſchaͤdigung, welche ihr fuͤr die mic ihrem Manne gemachten Schulden zukommt, und der ihr gebuͤhrenden Wiedererſtattung ihres veraͤußerten Eigenthums ihren Anfang nimmt, 2135. Sie kann ſelbſt die Eintragung dieſer Hypothek verlangen, 2139. Siehe Guͤter⸗Gemein⸗ ſchaft, Guͤter⸗Trennung.
Ehegatte. Wer den Namen eines Ehegatten in Anſpruch neh⸗ men könne, 194. Wechſelſeitige Rechte und Pflichten der Ehe⸗ gatten, 212 u. f. Ehegatten können ohne beiderſeitige Ein⸗ willigung niemanden adoptiren, 344. Ausnahme von dieſer Regei, 366. Ein Ehegatte kann nur mit Bewilligung des an⸗ dern Pfleger eines Kindes werden, 362. Deruͤberlebende Ehe⸗ gatte muß ſich in den Beſitz der Erbſchaft des Zuerſtverſtorbe⸗ nen einweiſen laſſen, 724 u. 770. Wann er ſein Erbe werde, und was er als ſolcher zu thun habe, 767 u. f. Schenkungen mit Ehegatten durch Ehecontrakte, 1081 u. f. Schenkungen der
Ehegatten untereinander durch Ehecontrakte, 1091 u. f. Form dieſer Schenkungen, und Grundſaͤtze, nach denen ſie beurtheilt wer⸗ den, daſ. Wie die Rechte der Ehegatten beſtimmt werden, wenn ſie keinen Ehevertrag geſchloſſen haben, 1400 u. f. Der uͤberlebende Ehegatte verliert den Genuß der Einkuͤnfte ſeiner minderjaͤhrigen Kinder, wenn er nach dem Abſterben des andern kein Inventarium hat errichten laſſen, 1442. In welchen Faͤllen unter Ehegatten ein Kauf⸗ und Verkauſcontrakt Statt haben konne, 1595. Zwiſchen Ehegatten findet keine Verjaͤhrung Statt, 2253. Siehe Ehefrau, Ehemann, Eheſcheidung.
Ehemann. Pflichten deſſelben gegen ſeine Frau, 212 u. f. In welchen Fällen er ein waͤhrend der Ehe gezeugtes Kind fuͤr das ſeinige nicht anerkennen konne, 312. Er iſt geſetzlicher Vormund ſeiner interdieirten Frau, 5o6. In welchem Falle er ohne Mitwirken ſeiner Frau auf die Theilung der ihr zu⸗ gefallenen Mobilien und Immobilien antragen koͤnne, 818. Er hat fuͤr die Tranſeription der Urkunden in Betreff der ſei⸗ ner Frau geſchenkten Guͤter zu ſorgen, 940. Er verwaltet al⸗ lein die zur ehelichen Gemeinſchaſt gehoͤrigen Guͤter, ſeine


