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Das Napoleonsche Gesetzbuch : Nebst den Zusatz-Gesetzen, einer Uebersicht der Entfernungen aller Haupt-Orte der Departemente von Paris, und einem vollständigen Register / aus dem Französischen übersetzt von J.P. Ackermann
Entstehung
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G..

. Gaſtgeber, ihre Verantwortlichkeit, 1962. 1963. Die Rechts⸗

klage, welche ſie fuͤr die Bezahlung des Zimmers und der 1. gelieferten Nahrung anſtellen, verjaͤhrt ſich durch ſechs

Monathe, 2271.

Gebaͤude, ſind unbeweglich, 513.

Gebrauch. Wie die Rechte des Gebrauchs und der Wohnung

erworben und verlehren werden, 625. Jener, der den Ge⸗

¹ brauch der Fruͤchte eines Grundſtuckes hat, kann davon

1 nur ſo viel fodern, als er fuͤr ſeine und ſeiner Familie

Beduͤrfniſſe noͤthig hat, 630. Der den Gebrauch hat, kann ½ ſein Recht an einen andern nicht abtreten noch verlehnen, zr. Er traͤgt zu den Baukoſten und Steuern nach Ver⸗

1 hoͤltniß ſeines Genuſſes bei, 635.

Gegenſcheine haben gegen Drittere keine Wirkung, 132r.

Jene fuͤr die Heuratbsvertraͤge haben eine Wirkung gegen

Drittere, wenn ſie der Urſchrift des Vertrages beigefuͤgt

worden, 1397.

Gegenſtaͤnde, Gegenſtand und Stoff des Vertrags, 1126. Die Verbindlichkeit hat nothwendig einen beſtimmten Ge⸗ genſtand, 1129. Nur was zu dem Handel gehört, kann ein Gegenſtand der Uebeinkuͤnfte ſein, rr28.

Gehorſam. Die Frau iſt ihrem Manne Gehorſam, der Mann 3 iſt ibr Schutz ſchuldig, a13.

Geldbuße. Wenn ſie erlegt wird. So. 192. 156. Wann

13 konnen ſie auf die Guͤtergemeinſchaft betrieben werden, ra24.

Generazionen. Die Naͤbe der Verwandſchaft entſteht aus

der Anzahl der Generazionen, 735.

Gerichtsſchreiber(die) des Gerichtshofes erſter Inſtanz, 3 ihre Verricht ungen, 784. 739. Mann kann ihnen ſrittige Rechte von' der Kompetenz des Tribunals, wo ſie ihr Amt verrichten, nicht abtreten, 1607. Verrichtungen jener der

43 peinlichen Gerichtshöfe, 33.

Geſchenke und Vermaͤchtniſſe, das Wiedereinbringen der⸗

ſelben. 343. s44. Was der Verzichtleiſtende Erbe zurück⸗

behalten oder anſprechen kann, S46.

Geſchlecht,(das) muß in der Geburtsurkunde eines Kindes ausgedruͤckt werden 67. Unter den Erben iſt kein Vorrecht 6 des Geſchlechts oder der Erſtgeburt, 748.

5 Geſchwiſterkinder ſind in dem vierten Grade der Seiten⸗

linie, 738