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wollen, oder den zunächſt die Stimme des Bluts an das Intereſſe des feſſelt.
Rebſt einer geprüften Sachkenntniß und Ein⸗ ſicht, werden unbekannte Geſinnungen mit Recht vor⸗ ausgeſetzt. Rach Gütern und Eigenthum wird nicht gefragt.
Wer Caution fordert, traut der Perſon nicht. Weil er keinen guten Willen bei ihr vorausſetzt, ſucht er ſich an das Vermögen zu balten. Wo das Geſetz
eine Cautionsforderung begünſtigt, hat es einen würk⸗
lichen oder möglichen Gläubiger vor Augen, der alle Urſache hat, von demjenigen, den er zur Cautions⸗ leiſtung anhält, Böſes zu erwarten. Gewöhnlich wird daher in denjenigen Fällen Cahtion auferlegt, wo man nicht durch Wahl, ſondern durch Zufall in Verhältniſſe mit der zur Caution verbundenen Perſon gerathen iſt. Die Caution, welche der auswärtige Beklagte wegen Unkoſten und Wiederklage ſtellen muß, diejenige, durch welche Perſonals oder Real⸗ arreſt wegen Schulden abgewendet wird, laſſen ſich aus dieſem Geſichtspunete erklären.
Es iſt daher ſcheinbarer Widerſpruch, wenn der Staat von der einen Seite der Perſon Zutrauen ſhenkt⸗ ünd dieſes Zutrauens wegen ihr einen gewiſ⸗ ſen W Wirkungskreis anweiſt, und wenn er auf der an⸗ dern wieder gegen die Perſon Mistrauen hegt, und dieſes Mistrauens wegen Bürgſchaft fordert.
Unmöglich kann wenigſtens jenes Zutrauen und


