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Der Familienſtolz achtet ſich ſelbſt in den Fami⸗ lienmitgliedern; in der Vorſorge für die Erziebung und ehrenvolle Unterkunft ſeiner Namensgenoſſen, ſtrebt er nach Anſehen und öffentlicher Achtung für ſeinen eignen Namen.
Dem Familieneigennutz iſt es darum zu thun, das Vermögen eines Mitglieds in der Familie zu er⸗ halten. Er betrachtet die Güter eines Anverwand⸗ ten als ſein eignes Vermögen.
Wem könnte, nach allen dieſen Rückſichten, die Geſetzgebung mit größerem Vertrauen die Vor⸗ ſorge für die Schutzbedürftigen, die Aufſicht über dieſe Vorſorge und die Leitung derſelben anvertrauen, als den Blutsverwandten und Verſchwägerten?
Welche richtige pſychologiſche Berechnung liegt in der Zuſammenſetzung der Haupt- und Gegenvor⸗ mundſchaft, jene aus der einen, dieſe aus der andern Linie der Verwandſchaft genommen; beide von einem getheilten Familiengeiſt beſeelt, beide ſich mit wechſel⸗ ſeitiger Eiferſucht bewachend, beide gegen einander und gerade dadurch zum Vortheil des Schutzbedürf⸗ tigen wirkend.
Und dieſe ganze Anſtalt wird wieder von der Familie umgeben. Der Familienrath iſt nichts an⸗ ders, als die Organiſation ihrer Würkſamkeit. Es iſt eine philantropiſche und liberale, aus der menſch⸗ lichen Natur in den Schsos der Civilgeſetzgebung binüber verpflanzte Idee. Sie erwartet mit Recht von Blutsverwandten, was das Geſetz von kalten


