II.
Fritik der franzoͤſiſchen Eivilgeſetzgebung uͤber Min derjaͤhrigkeit, Vormundſchaft und Emancipation.
We⸗ könnte den hohen legislatoriſchen Geiſt misken⸗ nen, welcher in den Verordnungen des Koder Rapo⸗ leon über Minderjährigkeit, Vormundſchaft und Emancipation weht?
Betrachten deutſche Tutelaranſtalten die Vor⸗ mundſchaft zunächſt als Staatsſache, ſo behan⸗ delt ſie die Napoleoniſche Civilgeſetzgebung zunächſt als Familien ſache.
Sie nährt den Familiengeiſt indem ſie ihn ehrt.
Sie rechnet auf Familienanhänglichkeit, Fami⸗ lienſtolz und Familieneigennutz.
Nach dem Tode der Eitern ſchlieſſen die Bluts⸗ verwandte und Freunde derſelben um den Schutzbe⸗ dürftigen einen heiligen Kreis. Die Liebe für die Verſtorbenen geht auf die Kinder derſelben über. Wer jemand durch das Blut, durch Umgang oder Ge⸗ wohnheit zugethan war, wird ſich ſeinem hülfsbe⸗ dürftigen Rachlaß nicht entziehen.


