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Ankündigung⸗
Da Studium der franzöſiſchen Geſezgebung gehört in um ſerm Zeitalter zu den dringendſten Bedürfniſſen des gebilde⸗ ten Publikums, und zur vergleichenden und prüfenden Zu⸗ ſammenſtellung deſſelben mit dem vaterländiſchen Rechtésor⸗ ganismus, findet ſich jeder denkende Mann berufen.
Es fehlt auch nicht an periodiſchen der Befriedigung je⸗ nes Bedürfniſſes gewidmeten Schriften. Die vom Herrn Profeſſor Dabelow in Halle für den Kodex Napo⸗ leon und vom Herrn Hofrath Gönner in Landshuth für die Geſezgebung und Reform des juriſtiſchen Studiums angelegte Zeitſchriften, erregen Aufmerkſamkeit und verdienen Achtung,
Indeß Herr Profeſſor Dabelow für die Bedürfniſſe der Geſchäftsmänner eines nach Frankreichs Vorbild organi⸗ ſirten und der Herrſchaft des Kodex Rapoleon bereits unter⸗ worfenen Staats ſorgt, predigt Herr Hofrath Gönner in denjenigen Staaten, welche dem Kodex Napoleon noch kein geſezliches Anſehen beygelegt haben, die gänzliche Nieder⸗ reiſſung des gothiſchen Gebäudes des bisherigen Rechtsorga⸗ nismus, und die Einführung des Kodex Napoleon in Maſſe.
Das vom erſten angelegte Archiv hat eine rein prakti ſche, in dieſer Hinſicht nüzliche, aber eben deshalb auch einſeitige Tendenz; die in Landshuth herauskommende Zeitſchrift ſcheint auf einen großen politiſchen Effekt berechnet.
An eine Zeitſchrift dagegen, welche die einzelne Parthien der franzöſiſchen Geſezgebung in ihrem genauſten Detail dar⸗ ſtellt, nach ihrem logiſchen und philoſophiſchen Zuſammen⸗ hang prüft, in ihren wichtigſten und entſcheidendſten Ver⸗ hältniſſen zu deutſchen Sitten, Einrichtungen und Admini⸗ ſtrationsprincipien unterſucht, ihre Vorzüge und Mängel mit Unbefangenheit und Wahrheitsliebe entwikkelt, die große und ſchwere Frage: ob und in wie fern ohne gänzliche Um⸗ änderung des Geſchäftsgangs, der Proceßordnung, der Or⸗ ganiſation und ſelbſt der Conſtitution deutſcher Staaten,
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