Teil eines Werkes 
Erster Band (1811)
Entstehung
Seite
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Der Emancipirte hat keinen vollen Ge⸗ muß ſeines Vermögens gleich dem Volljährigen.

Er hat keine Adminiſtration des Fonds deſſelben gleich dem Vormund.

Dagegen hat er a.) eine blos konſervato⸗ riſche Adminiſtration des Fonds.

Er hat b.) freie Diſpoſition über die Ein⸗ künfte deſſelben, über die, täglichem Bedürfniße gewidmeten, und zugleich durch den Gebrauch abgenutzten Gegenſtände.

Beides iſt Regel. Dieſe Regeln leiden Ausnahmen und Einſchränkungen. Das Seſ hat ſie poſitiv beſtimmt.

Sollen die Regeln richtig verſtanden wer⸗ den, ſo muß man ſie tiefer begründen.

Der Inbegriff der Vermögensmaſſe des Hausvaters umfaßt eine doppelte Klaſſe von Gütern.

Die eine kann man als Grundbeſtand⸗ theile des Vermögens betrachten. Ihr erſaz⸗ loſer Verluſt hat die Verminderung, oft den Ruin des Vermögens zur Folge.

Eine ſcientifiſche Definition dieſer Klaſſe von Gütern iſt ſchwer. Die geſunde Vernunft, die tägliche Erfahrung unterſcheiden ſie leicht.

Alle unbeweglichen Guter, Renten, Ak⸗ vforderungen, abgelegte und nicht wieder an⸗