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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
Entstehung
Seite
142
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Neunter Titel.

PVon dem Geſellſchafts⸗Vertrag.

1862. Artikel.

Ob die Geſellſchafter ſolidariſch fuͤr die . Geſellſchafts · Schulden haften, kommt auf die Art an, wie der Geſellſchafts⸗Vertrag errich⸗ tet iſt. Im zweifelhaften Fall moͤchte die Vermuthung eher fuͤr die ſolidariſche Verbin⸗ dung ſeyn.