56 181. Artikel.
Es kann doch Faͤlle geben, wo auch ein ſechsmonatliches Zuſammenwohnen von der Zeit an, wo der Ehegatte, der auf Rullitaͤt zu kla⸗ gen berechtigt waͤre, ſeine gaͤnzliche Freiheit er⸗ halten, oder ſeinen Irrthum eingeſehen, nicht die Wirkung haben ſollte, die Klage zu verjaͤh⸗ ren. Soll der Mann Zeitlebens an eine unter⸗ geſchobene Frau gebunden ſeyn, weil er ihre Ent⸗ bindung abwarten will, um nicht vielleicht ſein Kind durch der Mutter Kummer zu tödten, wenn er fruͤher auf Trennung klagte?
182. Artikel.
Die ohne Einwilligung der Aeltern, der Aſcendenten oder des Familienraths, in den Faͤllen, wo dieſe Einwilligung no⸗ thig iſt, geſchloſſene Heirath kann nur durch diejenigen angegriffen werden, deren Einwilligung dazu erforderlich


