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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
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Erſtes Buch.

Von den Perſonen.

Srßer Ditel. Von dem Genuß und der Beraubung der Civil⸗Rechte.

33. Artikel.

Die von dem Verurtheilten waͤhrend ſei⸗ nem Ciyil⸗Tod erworbenen Guͤter, in deren Beſitz er ſich am Tage ſeines na⸗ tuͤrlichen Todes befindet, gehoͤren der Nation vermoge des Heimfalls⸗Rechts. Jedoch kann der Kaiſer zum Beſten der Wittwe, der Kinder oder Ver⸗

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