Druckschrift 
Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
Entstehung
Seite
23
Einzelbild herunterladen

23

daß alle ſolche Spuren verwiſcht werden. Sie bewirken Ungleichheiten, die dem Geiſt der Zeit widerſtreben, ſeine wohlthaͤtigen Einfluͤſſe mehr oder weniger hemmen.

Aber auf dieſe beiden Geſichtspunkte duͤrfte ſich auch Napoleons Intereſſe bei der allgemeinen Einfuͤhrung Seines Codex beſchraͤnken. Nur in wie weit die buͤrgerlichen Geſetze mit dem einen oder dem andern in unmittelbarer Verbindung ſtehen, will er die ſeinigen in allen Staaten des Rheinbundes angenommen wiſſen. Im uͤbrigen laͤßt er dieſen Staaten ihre Autonomie: er muß ſie ihnen auch nach Seinem eigenen Syſtem laſſen, weil er ſie als ſelbſtſtaͤndige Staaten aufſtellt. Erhaben uͤber die kleinliche Eitelkeit, das unter Seiner Leitung fuͤr Frankreich verfaßte Geſetzbuch, zum Geſetzbuch fuͤr ganz Deutſch⸗ land machen zu wollen, was die nicht zu he⸗ bende Verſchiedenheit der Anlagen der Natur verbietet, wird es Ihm genuͤgen, wenn die

8 S