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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
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IX
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1x Huldigung, zu glauben, ein großer Geiſt koͤnne keine Verſchiedenheit der Meinungen ertragen: vielmehr haben die groͤßten Män⸗ ner aller Zeiten den hoͤchſten Werth auf die Verehrung derjenigen gelegt, die in ibren Meinungen ſelbſtſtändig, in ihren Aeußerungen freimuͤthig waren. Und wer vollends die Reden des erhabenen Napoleons in dem Staatsrath geleſen hat, als man uͤber die einzelnen Theile des Codexr berathſchlagte, der kann ſicher keinen Augen⸗ blick zweifeln, daß der Kaiſer jeden angemeſ⸗ ſenen Vorſchlag zur Erhoͤhung der Vollkom⸗ menheit der Geſetzgebung fuͤr die Staaten

des Rheinbundes guͤtig aufnehmen werde.