Teil eines Werkes 
Dritter Theil (1804)
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kann auf dieſen Widerruf nicht verzichten CCLV. wann man ihm die Verjaͤhrung opponiren kann CCLVI. 187. Widerruf(eines Teſtaments), ſiehe Teſtament. In welchen Fällen die Klage darauf erhoben werden kann CCCXXXV. 234. in welcher Zeit CCCXXXVI. ibid.

Z.

Zeuge ſiehe Teſtament. Zuwachs Recht, wann es zum Portheil der Legatarien

eintritt CCCXXXIII. 333. CCCXXXIV. ibid.

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