d 3 3— eeu 7 274,/ha 6 1a b 44 79 IlI. B. V. T. Von Erb⸗Dienſtbarkeiten. 201 3. X p„ 8 92 ⸗ -La g. die Prozeßkoſten tragen; aber Verzugskoſten trägt er nicht eher, als 8 4 bis der Gültherr durch urkundliche Einforderung ſein Recht ausgeübt hat. eru, 1 8 9 F 710 ff. Die Gült muß gegeben werden in Jahren, wo wenig, e 6 ſo wie in jenen, wo viel erwächst. Nur wenn durch Heer und Ha, gel in einem Jahr eine gänzliche Ertragsloſigkeit entſteht, nemlich Seu, mehr nicht als Saatfrucht, auch Bau⸗ und Beſtellungskoſten gewon⸗ 4 9 nen werden, iſt der Gültherr zum Nachlaß verbunden. Für Gegen⸗ en, den, welche durch ihre Lage häufig dem Wetterſchaden ausgeſezt ſind, d. können die Polizeygeſeze Nachlaß⸗Anordnungen auf einen Theil der lt machen.
aut 710 fg. Die Gült haftet auf dem Genußrecht am Gut; nur derjenige, dem dieſes zuſteht, kann darum angegriffen werden: nur e⸗ die laufende und die zwey nächſt zuvor verfallene haben dasjenige b Ae“ Porzugspeiht auf dir jedermalia eingeheimſte Früchte, welches dem Pachrtſchilling geſezlich verliehen iſt. 1I A 710 fh. Das Grundeigenthum des Guts oder ein dritter Be⸗ . ſizer des leztern kann für Gültrückſtände nicht angegriffen werden, KA noch weniger mag dadurch ein Uebergang des Guts⸗Eigenthums an 5 den Gülcherrn begründet werden, ſelbſt dann nicht, wann die frü⸗ heren Urkunden einen ſolchen Verfall ausdrücklich verfügten.
nꝛo fi. Der Gültherr kann eine Theilung der Gültgüter nicht hindern, ſondern nur ſolang die Beſtellung eines Vorträgers nicht geſchehen iſt, der die Gült von allen Einzinſern auf deren Gefahr und Koſten einziehe, und in einer Hand abliefere, ſich an alle Theil⸗ nehmer als Sammt Schuldner halten. Bewilligt derſelbe eine Theilung ohne Beſtellung eines Vorträ⸗ geers, ſo gilt die Gült ſelbſt für gecheilt, und jeder Theil für ein 1 ſelbſtſtändiges Ganzes. 4 710. fk. Auch das Gültrecht iſt untheilbar, und der Gültmann nicht ſchuldig ſeine Gült in mehr als eine Hand abzuliefern. 710 fl. Das Gültrecht erloͤſcht durch die nemlichen Urſachen, wie Gutsdienſtbarkeiten. Das Erloſchene kann nicht wieder aufleben.
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