Druckschrift 
Napoleons Gesetzbuch : Nebst einem alphabetischen Register / Nach der Original-Ausgbe der kaiserlichen Buchdruckerey übersetzt
Entstehung
Seite
432
Einzelbild herunterladen

432 III. Buch. 19. Tit. 2. Cap. u. 20. T. 1. C.

22 15. Das Verfahren kann ſowohl vermoͤge eines vor⸗ laͤuſigen, als Endurtheiles, welches, der Appellation unge⸗ achtet, einſtweilen vollſtreckt werden kann, ſtatt finden; der

1 Zuſchlag aber kann nur nach einem in letzter Inſtanz ergan⸗ genen, oder rechtskraͤftig gewordenen Endurtheile, erfolgen. Auf Erkenntniſſe, welche wegen Ungehorſams(in contu-

maciam ergangen ſind, kann waͤhrend der Oppoſitionsfriſt kein ſolches Verfahren gegruͤndet werden. 2216. Das Verfahren kann ans dem Grunde, daß der 1 Glaͤubiger daſſelbe wegen einer groͤßern Summe, als er * 1 wirklich zu fordern hat, angefangen habe, nicht fuͤr un⸗ guͤltig erklaͤrt werden.

2217. Jedem auf dem gerichtlichen Verkauf unbeweg⸗ licher Sachen abzweckenden Verfahren muß ein Zahlungs⸗ befehl vorhergehen, welcher, auf Betreiben und Anſuchen des Glaͤubigers, dem Schuldner in Perſon oder an ſeinem Wohnſitze durch einen Gerichtsdiener zugeſtellt wird.

Die Formen dieſes Zahlungsbefehls und des den gericht⸗ lichen Verkauf betreffenden Verfahrens ſind in der Proceß⸗ ordnung beſtimmt.

Zweytes Capitel.

Von der Rangordnung der Glaͤubiger und der Verthei⸗ lung des Kaufpreiſes unter dieſelben.

2218. Die Ordnung und die Vertheilung des Kaufpreiſes der unbeweglichen Sachen, wie auch die hierbey zu beobach⸗ tende Verfahrungsweiſe, ſind in der Proceßordnung beſtimmt.

Zwanzigſter Titel. Von der Verjaͤhrung. Erſtes Capitel. Allgemeine Verfuͤgungen.

2219. Die Verjaͤhrung iſt ein Mittel, durch den Ablauf einer gewiſſen Zeit, und unter den geſetzlich beſtimmten Be⸗