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Code De Procédure Civile / Nach der neusten officiellen Ausgabe verdeutscht ; und, nebst den von dem Französichen Rechtsgelehrten Herrn Dufour jedem Artikel beygefügten Parallelstellen des ältern Französischen und Römischen Rechts, auch seinen eigenen Bemerkungen ; herausgegeben von D. Christian Daniel Erhard
Entstehung
Seite
XIX
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Einleitung.

bunal*) ungerechnet) den Lauf des Proceſſes um ein ganzes halbes Jahr, und wenn Verlaͤngerungsur⸗ ſachen eintreten, noch weit laͤnger aufzuhalten im Stande iſt. S 6

Unter den außerordentlichen Rechtsmitteln

zeichnet ſich das Rechtsmittel der Wiedereinſe⸗

tzung in den vorigen Stand(Requéte civile) vorzuͤglich aus. Es iſt unſerer Leuterung aͤhnlich oder auch dem gleichartigen, in manchen deutſchen Ländern uͤbli⸗ chen Rechtsmittel, welches barbariſch genug dictio nul⸗ litatis seu iniquitatis genannt wird; nur mit der Ausnahme, daß die Beſchwerden(Art. 490.) haupt⸗

ſchlich ſolche Rullitaͤten zum Gegenſtande haben muſſen, die durch Nachlaͤſſigkeit, durch Argliſt oder Verletzung

der Formen oder durch Falsa entſtanden ſind.(Art. 4 90.)

Ich habe ſchon oben erwaͤhnt, daß die ordentliche

Friſt bey dieſem Rechtsmittel, ſo wie bey der Appel⸗

*) Die ganze Materie vom Recurs an das Caſſa⸗ 8

tionstribunal iſt in der Gerichtsordnung weggelaſſen, ja, es iſt dieſes Rechtsmittels darin nur einige mal Art. 363. Art. 504. Art. r028. im Vorbeygehen erwahnt, und auf die deshalb vorhandenen beſondern Geſetze verwieſen. Daß dieſes Stillſchweigen nicht zufällig ſey, läßt ſich vorausſetzen. Mir iſt indeß der Grund davon gaͤnzlich unbekannt. Um mehrerer Bequemlichkeit willen ſollen die hierher gehoͤrigen Stellen der Conſtitution vvm 23. Frimaire des VIII. Jahrs des Geſetzes vom 27. Ventos des vIII. J. den Supplementen zum Geſetzbuche Napoleons in der Ueberſetzung beygedruckt, und es wird das Regiſter der Ge⸗ richtsordnung zugleich mit darauf gerichtet werden.