78 Ein unter dem alten Rechte gegebnes Pfand,
gewaͤhrt unter dem neuen nicht mehr die nehmliche
Sicherheit. Eben ſo kann man alle Verhältniſſe und Geſchaͤfte unter den Menſchen durchgehen⸗ und findet unzaͤhlige Punkte, die das neue Geſetz durchſchneidet. So mag es denn jeder ſtudiren, und den Faden aller während ſeines ganzen Le⸗ bens angefangenen und noch nicht aufgeloͤſeten Verwicklungen mit andérn Menſchen nachſuchen, jedes einzeln pruͤfen, abandern und neu conſtitui⸗ ren, damit unter dem neuen Rechte gelte, was unter dem alten auf guͤltige Art gemacht war. Iſt das moglich?
Vor dieſer Folge erſchracken; nicht die Geſetz⸗ geber, die im Uebermuthe des alle Erwartung uͤbertreffenden Fortganges ihrer raſenden Unterneh⸗ mungen decretirten:„alles was vor Uns exiſtirt „hat, ſoll nichts gelten. Mit heute faͤngt eine „neue Ordnung der Dinge an.“ Nicht dieſe, die vor nichts erſchracken, und durch die Groͤße des uebels und den Umfang der Zerſtoͤrung die ſie ſchufen, ihre eigne Groͤße zu beweiſen dachten. Richt dieſe: wohl aber die Rechtsgelehrten, die


