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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
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welchem Rechte der lebt, mit dem man zu thun haͤtte? bey jedem einzelnen Geſchaͤfte muͤßte be⸗ vorwortet werden, welches Recht gelten ſolle.

Die vollkommen gerechte Auslegung iſt im Allgemeinen unmoͤglich: die andre aber, in un⸗ zähligen Faͤllen hart und ungerecht.

Das Alter der Volljährigkeit war das göſte Jahr. Im neuen Geſetze iſt es das 21ſte. Im alten hatte der Vater den Nießbrauch vom Ver⸗ moͤgen des Sohns, waͤhrend der Minderjaͤhrigkeit. Das Neue entzieht ihm alſo vierjaͤhrigen Genuß. In Ruͤckſicht auf dieſe erwarteten, jetzt entzognen Vortheile, hatte er andre Familien⸗Einrichtun⸗ gen getroffen, Verzichte geleiſtet, Verbindlichkei⸗ ten uͤbernommen. Es war unnoͤthig, Urſachen anzugeben, und ſich durch Beziehungen auf dieſe Bedingungen, Vortheile zu ſichern, die ihm oh⸗ nehin geſetzlich zukamen. Wird aber die Ruͤck⸗ wirkung des neuen Geſetzes ſo verſtanden, daß es die beſtehenden Verhaͤltniſſe vom Augenblicke der Einfuͤhrung an durchſchneidet, ſo trift es jenen ungluͤcklichen Vater mit, der im Vertrauen auf