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gebraucht wird, allenfalls dazu dienen, den Ge⸗ ſetzgeber in der Abfaſſung ſpecieller Beſtimmungen zu leiten: aber es iſt nicht moͤglich, unmittelbare Entſcheidung der einzelnen Faͤlle darauf zu gruͤn⸗ den, weil die Graͤnzen jenes Unterſchiedes ſo ſehr in einander laufen, daß ſie ſehr ſchwer aus einan⸗ der zu ſcheiden ſind.
Bey der Anwendung des Grundſatzes, daß Geſetze keine ruͤckwirkende Kraft haben ſollen, kom⸗ men drey verſchiedne Gegenſtaͤnde in Betracht.
Erſtlich, können daurende Verhältniſſe durch geſetzliche Verfuͤgungen abgeaͤndert werden.
Die Verhältniſſe des Hausvaters zu ſeiner Ehefrau, zu ſeinen Kindern, alles was den Stand der Perſonen betrift, und davon abhaͤngt, kann neuen Beſtimmungen unterworfen werden, (und iſt es im Code Napoleon).
Nach der Anſicht einiger Rechtsgelehrten
*) 3. B. von Herreſtorf uͤber die ruͤckwirkende Kraft der Geſetze. Duͤſſeldorf 1812.


