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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
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beurtheilen, ja nicht einmal verſtehen, wenn man ihn nicht durchgehends mit den in den Jahren 1789 bis 1793 erlaſſenen revolutionairen Geſetzen vergleicht, auf welche denn auch die Discuſſionen des Staatsraths, und die Reden, mit denen das Werk der geſetzgebenden Verſammlung empfohlen ward, haͤufig zuruͤckweiſen.

Ohngeachtet der allgemeinen und ſehr ernſtlich betriebenen Zerſtoͤrung, finden ſich in Frankreich ſelbſt noch unzahlige Spuren der alten Verhaͤlt⸗ niſſe, welche der ſyſtematiſchen Verheerung ent⸗ gangen ſind, und trotz aller Decrete noch immer beſtehen. Der Appellationshof zu Montpellier trug daher ausdruͤcklich darauf an, daß das alte Recht, unter welchem die vormaligen Verhaͤltniſſe ſich gebildet hatten, nicht durchaus, ſondern nur ſoweit als ſie mit dem Code Napoleon in offen⸗ barem Widerſpruche ſtuͤnden, abgeſchafft werden moͤgten*). Um ſo viel mehr aber hätten deutſche Regierungen, in Laͤndern, die nicht revolutionirt ſind, und den Code Napoleon aus Nachgiebigkeit

*) Analyse par Crussaire p. 9 ff.