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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
Entstehung
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18 Rechte mitzahlt. Selbſt die Coutume de Paris, der ein großer Theil von Frankreich folgte, hatte nicht ſo weit ausgebreitete Herrſchaft gehabt, als das romiſche Recht. Außerdem empfahl ſich dieſes Recht dadurch, daß es auf den Zuſtand, der aus der Revolution hervorgegangen war, größtentheils noch eher angewandt werden konnte, als die Ge⸗ wohnheits⸗Rechte, die ſich auf ſo viele jetzt ver⸗ nichtete Verhaͤltniſſe bezogen.

Ganze Theile des Code Napoleon enthalten daher beynahe reines roͤmiſches Recht, nach der Verarbeitung franzoſiſcher Schriftſteller. Es iſt in Frankreich ſelbſt, von angeblichen Philoſophen deswegen verſpottet. Das habe man laͤngſt im Domat und Pothier gehabt. Der Vorwurf, wel⸗ cher den Verfaſſern aus dieſem Grunde gemacht wird, gereicht ihnen zur großten Ehre. Sie ha⸗ ben dadurch ihrem Vaterlande eine große Wohlthat erwieſen. Wenn ſie gleich nicht wagen durften, die in der Revolution zerrutteten und vernich⸗ teten Verhaͤltniſſe wieder herzuſtellen, ſo ha⸗ ben ſie ihre Nation doch von dem unermeßlichen Elende einer gaͤnzlich unbeſtimmten, willkuͤhrli⸗