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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
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Völker. Nirgends kann man bis zum erſten Ur⸗

ſprunge hinaufgehen. Allenthalben liegen nach

und nach entſtandne Gewohnheiten unter. Die

älteſten bekannten Geſetze der Roͤmer, der germa⸗

niſchen Voͤlker, der Britten, ſind Sammlungen

ſolcher lange beſtandnen Gewohnheiten und all⸗ maͤhlig gebildeter Grundſaͤtze.

Selbſt die Einführung des Juſtinianeiſchen Rechts in Deutſchland, womit man die Annahme des Code Napoleon ſo gern, aber ganz ohne Grund vergleicht, iſt nicht vermoͤge eines Befehls geſchehen, daß von nun an die alten Rech⸗ te nicht gelten, und nach roͤmiſchen Geſetzen ge⸗ ſprochen werden ſolle. Es iſt nach und nach durch die Anwendung welche die Rechtsgelehrten auf die Vorfälle des Lebens machten, eingeſchlichen, und ſo haben die Welt und dieſes Rechtsſyſtem ſich in einander gefugt.

Es iſt ſo einleuchtend, daß eine jede Geſetz⸗ gebung aus dem Zuſtande des Volks hervorgehen, und durch die Anwendung allgemeiner und unbe⸗ ſtimmter Grundſätze auf die Verhaͤltniſſe, welche