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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
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Andere loben hingegen das Werk, als einen Inbegriff alles weſentlichen und allgemein Brauch⸗ baren aus dem römiſchen Rechte. Nach ihrer Meinung wird durch die Einfuͤhrung jenes neuen Geſetzes, nur das beſtehende vervollkommnet, und dem ſo empfindlich gefuͤhlten Beduͤrfniſſe ab⸗

Der Code Napoleon paßt fuͤr jeden vernuͤnftig ein⸗ gerichteten Staat: denn er enthält nur die Aus⸗ ſpruͤche der Vernunft uͤber die buͤrgerlichen Verhalt⸗ niſſe, und was in einem gegebenen Staate nicht zum Code Napoleon paßt, kann auch vor dem Richterſtuhle der Vernunft nicht beſtehen.

Wer den Code Napoleon geleſen hat, muß er⸗ ſtaunen, wenn er unter dieſen Zeilen den Namen eines Rechtsgelehrten lieſt, der eine hohe Stelle bekleidet. Sie ſind in einem Geiſte geſchrieben, den man mit nichts vergleichen kann, als etwa mit der Devotion des Glaubens an die Infallibilität eines Oberhaup⸗ tes der Kirche. Die Verfaſſer des Code Napoleon machen ſelbſt keine ſo hohen Anſpruͤche: und man braucht das Geſetzbuch auch nur aufs Gerathewohl aufzuſchlagen, um in jedem Titel Artikel zu finden, deren fluͤchtigſte Anſicht den ungrund jener Behaup⸗ tungen zeigt.