Seite Zweite Abtheilung. Von der Beſtellung der Vormund⸗
ſchaften uͤber Interdizirte— 376 Zweiter Abſchnitt. Von Ernennung der Curatoren 391 Erſte Abtheilung. Von der Ernennung des Curators ei⸗
nes vermuthlich Abweſenden— ibid. Zweite Abtheilung. Von der Ernennung des Curators ei⸗
nes emanzipirten Minderjährigen— 394
Dritte Abtheilung. Von der Ernennung des Beiſtandes (Gurators) eines Verſchwenders oder Schwachſtnnigen Jor Drittes Kapitei. Von den Verrichtungen der Vormünder und Curatoren—— 406 Erſter Abſchnitt. Allgemeine Verfuͤgungen— ibid. Zweiter Abſchnitt. Von vormundſchaftl. Verrichtungen 413 Erſte Abtheilung. Von den vormundſchaftlichen Ver⸗ richtungen in Betreff der Perſon des Pflegbefohlnen ibid. Zweite Abtheilung. Von den vormundſchaftlichen Ver⸗ richtungen in Betreff des Vermögens des Pflegbefohlnen 417 Nro. I. Von den Pflichten des Vormundes bei dem An⸗
tritt ſeiner Verwaltung—— ibid. Rro. 2. Von den Pflichten des Vormundes im Laufe
ſeiner Verwaltung— 430 Nro. 3. Von den Obliegenheiten des Vormundes zu
Ende der Vormundſchaft— 457 Nro. 4. Spezielle Verfuͤgungen— 463
Dritter Abſchnitt. Von den Verrichtungen der Kuratoren 465 Erſte Abtheilung. Von dem Kurator des emanzipirten Minderjährigen—— ibid. Zweite Abtheilung. Von den Verrichtungen des gericht⸗ lichen Beiſtandes Gurators) des Verſchwenders, und demjenigen, der im Falle des Art. 400 ernannt worden—— 475 Dritte Abtheilung. Von dem Verwalter, der uͤber das Vermögen eines Abweſenden, oder während einer In⸗ terdiktions Klage beſtellt wird— 476
Zuſaͤtze.


