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Gesetzbuch Napoleons / nach dem officiellen Texte übersetzt von Daniels, Substituten des kaiserlichen General-Procurators bey dem Cassations-Hofe in Paris
Entstehung
Seite
598
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65* Alphabetiſches Regiſter.

Mitvormund(ecotuteur) wird der Mann, wenn der Frau die

Vormundſchaft über die Kinder aus der vorhergegangenen Ehe gelaſſen wird, 396.(Protuteur) Wann die Ernennung deſſelben eintritt, 417. Er iſt von dem Vormunde unabhängig, daſ.

Mobiliar⸗Effeeten. In welchem Falle ſie unbewegliches Gut werden. 524 u. 799.

Mobilien(meubles) Welche Güter hiezu ihrer Natur nach

oder zu Folge des Geſetzes gerechnet, was hierunter verſtanden wird, wenn dieſe Worte ohne nähere Beſtimmung im Geſetze oder in der Verordnung eines Menſchen vorkommen, 527 u. f⸗ Wie Mobilien bey einer Erbſchaft conferirt werden, s68.

Mutter. Wann es einem Kinde erlaubt ſey, jemand als ſeine Mutter zu reclamiren, und wann es in dieſer Hinſicht zum Zeugen⸗Beweiſe zuzulaſſen, 341 u. f. Was für Formalitäten eine Mutter zu beobachten habe, wenn ſie ein Kind, mit deſſen Betragen ſie Urſache hat, unzufrieden zu ſeyn, einſperren laſſen will, 381. Wann der Genuß aufhoͤre, den ſie an dem Vermögen ihrer Kinder hat 386. Sie iſt nicht ſchuldig, die Vormundſchaft ihrer Kinder anzunehmen, 394. Was ſie zu thun habe, wenn ſie ſolche angenommen hat, und zur zweyten Ehe ſchreiten will, 393.

Möhlen. Werden bald zu den unbeweglichen, bald zu den beweg⸗ lichen Guͤtern gerechnet 519 u. 331..

N.

Ne* en⸗Vormund(sobrogé tuteur). Seine Pflichten, wer

auf die Eruennung deſſelben antragen muͤſſe, 420 u. f. Er muß vey dem Inventarium des Vermoͤgens eines Minderjährigen, bey dem Verkaufe der Mobilien und Immobilien deſſelben gegen⸗ wärtig ſeyn, 452 u. f. Ihm werden die Rechnungen uͤber die Lage der Verwaltung des Vormundes waͤhrend der Vormund⸗ ſchaft vorgelegt, wenn duß der Famrlien⸗Rath beßimmt hat, 470. Er iſt verbunden, die Hypothek, welche der Minderjährige auf das Immobiliar⸗Vermoͤgen ſeines Vormundes hat, eintragen zu laſſen, in ſo fern dieſer es verſäumt, 2137.

Nießbrauch. Erklärung dieſes Rechtes,§578. Er entſteht aus dem Geſetze oder durch den Willen eines Menſchen, iſt entweder bedingt oder unbedingt, erſtreckt ſich auf bewegliche oder unbe⸗ wegliche Güter, 579 u f. Wie er erlöſche, 617 u. f. Der Verkauf einer Sache oder der Untergang eines Theils derſelben hebt den Nießbrauch nicht auf, 623 u. t Waun die Eltern ihn an einer ihren Kindern angefallenen Erbſchaft nicht haben 7 30.

Nießbraucher. Seine Rechte. Ihm gebühren die natüriichen, Induſtrial und Civil Früchte; von welcher Zeit an? Zu was

er verbunden ſey, wenn er den Rießbrauch von Sachen hat,