594 Alphabetiſches Regiſter.
Käufer. In welchen Fällen er berechtiget ſey, von dem Ver⸗ täuſer eine Verminderung des Preiſes zu fordern, 1617 u.. Perbindlichkeiten des Kaͤufers gegen den Verkaͤufer; in welchen Fallen er bis zur Zahlung des Capitals den Kaufpreis zu ver⸗ zinſen habe, in welchen er mit der Zahlung des Kaufpreiſes inne halten koͤnne 1650 u. f. Was er zu thun habe, um ein gekauftes Immobiliar⸗Stück oder dingliche den Immobilien gleich geachtete Rechte von Privilegien und Hypotheken frey zu machen, wie er die Güter der Ehegatten und der Vormuͤnder von den darauf haftenden Hypotheken befreyen koͤnne, wenn dieſe gar nicht darauf eingetragen ſind 2181 u.
Kerbſtöcke. Unter welchen Perſonen und wann ſie Beweiskraft haben, 1333
Kinder. Haben keine Klage wider ihre Eltern auf Verſorguns, 204. Sie ſind ihren Eltern und Großeltern Uuterhalt ſchuldig. Siehe Unterhalt. Bleiben der Regel nach, wenn auf Ehe⸗ ſcheidung geklagt wird, unter der Obſorge des Mannes 267. Wem ſie nach erfolgter Ebeſcheidung anvertraut werden, 302. Dieſe entzicht ihnen die durch die Geſetze oder Ehe⸗Contraete zugeſicherten Vortheile nicht, ihnen ſaͤlt die Hälfte des elter⸗ lichen Vermögens an, wenn auf wechſelſeirige Einwilligung die Ehe geſchieden wird 304 u. zo5. Welche für eheliche zu halten ſeyen, 312 u. f. Wie ſie ihre eheliche Abſtammung beweiſen können, 319 u. f. Ihre Kiage iſt in dieſer Hinſicht unverjähr⸗ bar, 32s8. Wann dieſe von ihren Erben angeſtellt werden könne, 329. Welche natürliche Kinder durch eine nachherige Ehe legi⸗ kimirt werden können, und was ſie dann für Rechte haben, 31. Wie geſchieht die Anerkennung natürlicher Kinder, und was hat ſie für Wirkungen 334 u. f., 756 u. f. Die Kinder ſind ihren Eitern Ehre und Ehrfurcht ſchuldig, bleiben unter ihrer Gewalt bis zu ihrer Großjaͤhrigkeit oder Emancipation, dürfen ohne Einwilligung des Vaters das vaͤterliche Haus nicht verlaſſen, können wegen ihres ſchlechten Betragens auf Verlangen des Vaters, und nach ſeinem Trde der Mutter oder des Familien⸗ Rathes eingeſperrt werden, 371 U. f. u. 463. Die eingeſperrten Kinder koͤnnen ſich an den General⸗Proeurator beym Appella⸗ tions⸗Hofe wenden, 332. Fünf cheliche Kinder befreyen von der Vormundſchaft, 436. Wann die Kinder eines der Erbſchaft unwürdigen Vaters von ſelber nicht ausgeſchloſſen werden, 7 30. Die natürlichen Kinder erben der Regel nach ihre Eltern nicht⸗ ſondern haben nur ein Recht auf den Nachlaß derſelben, went
ſie geſetzlich anerkannt ſind; worin dieſes Recht beſtehe, und
was ſie ſich anrechnen laſſen müſſen, 723 756 U. f. u. 908. Die aus einem hebruche oder aus einer Blutſchande erzeugten haben nur ein Recht auf Unterhalt, wie dieſer beſtimmt werde, 762.
Klagen Welche zu den Immobilien, und welche zu den Mobi⸗ lien gerechnet werden; Jaß u, f. Zeit, in welcher Zeit ſie ver⸗ jaͤhrt werden, 2262 u. f.
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