iſches Regiſter. 21
Ehe. Wo ſie geſchloſſen werden muß, 74 u. 165. Welche Formalitaͤten hat der Beamte des Civil⸗Standes hiebey zu erfuͤllen, 75 u. f. Von dem Ehegatten eines Abweſenden geſchloſſen, wer ſie beſtreiten koͤnne, 139. Wer eine Ehe ſchließen koͤnne, 144 u. f. In wie weit Kinder hiebey der Einwilligung ihrer Eltern, Großeltern oder des Familien⸗ raths bedurfen, 148, 159 u. 160. Auf welche Weiſe Kinder ſich vor Schließung der Ehe den Rath ihrer Eltern oder Großeltern erbitten muͤſſen, 151 u. f. Unter welchen Perſo⸗ nen ſie verbothen ſey, 161 u. f. u. 295. Wann die von Fran⸗ zoſen im Auslande geſchloſſenen Ehen gultig ſeyen, 170. Unguͤltigkeit der Ehe im allgemeine n, awer hierauf klagen koͤnne und in welchen Fäͤllen, 180 u. f. Wer die krzerlächn Wirkungen der Ehe reclamiren koͤnne, 194 u. Was iſt Rechtens, weun die Exiſtenz einer geſ ſetzlichen Ehe durch das Reſultat eines Eriminat⸗ Werfahrene erwieſen wird, oder wenn die Ehe zwar ung iltig aber in gutem Glauben geſchloſ⸗ ſen worden, 198 u. f. Verbindlichkeiten, die aus der Ehe entſpringen, 205 u. f. Wodurch die Ehe aufgeloͤſet werde, 227. Siehe Oppoſitions⸗ Acte.
Ehebruch. In wie fern er die Klage auf Eheſcheidung be— gruͤndet, 22
Ehefrau. Puchten d derſelben gegen ihren Mann, 215 u. f. Wann ſie ſeiner Natoriſotion beduͤrfe. Siehe Autoriſation. Sie kann ohne ſelbe teſtiren, 226, und die Tanſcription in Betreff der ihr geſchenkten Guͤter vornehmen laſſen, 140. Wann kann ſie die Eheſcheidung wegen eines von ihrem Manne begangenen Ehebruchs nachſuchen? 2 229. Sie iſt befugt, waͤhrend der Eheſcheidungsklage die Wohnung ihres Mannes zu verlaſſen und auf eine Penſion anzutragen, 2683. Wann ſie dieſe verliere, 269. Sie kann waͤhrend des Eheſcheidungs⸗ Prozeſſes zur Sicherſtellung ihrer aus der Guter⸗Gemeinſchaft entſpringenden Rechte die Mobilar-Effecten ihres Mannes unter Siegel legen laſſen, 270. Sie wird zur Zuchthaus⸗ ſtrafe verurtheilt, wenn ſie wegen eines von ihr begangenen Ehebruchs von ihrem Manne geſchieden wird, 3⁰8. Sie kann ur Vormünderinn ihres interdicirten Mannes ernannt wer⸗ en, 5⁰7. Wann in Civilſachen perſoͤnlicher Arreſt gegen ſie Statt hat, 2666. Sie hat auch ohne Eintragung eine Hy⸗ pothek auf das Immobilar⸗Vermoͤgen ihres Mannes in Hin⸗ ſicht des Brautſchatzes und alles deſſen, was ihr aus dem Ehe⸗ Vertrage gebuhrt, 2121. Wann dieſe Hypothek in Hin⸗ ſicht gewiſſer Dotal⸗Gelder, der Entſchaͤdigung, welche ihr fuͤr die mit ihrem Manne gemachten Schulden zukommt, und der ihr gebuͤhrenden Wiedererſtattung ihres veräͤuſſerten Ei⸗ genthums ihren Anfang nimmt, 2155. Sie kann ſelbſt die Eintragung dieſer Hypotheck verlangen, 2159. Siehe Gu⸗ tergemeinſchaft, Guͤterſeparation.


