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J. A. L. Seidenstickers̕ Herzogl. Sachs. Weim. Hofr. u. ord. Prof. d. Rechte zu Jena, wie auch Beysitzers d. Herz. Sächs. gemeins. Hofger., des Schöppenstuhls und der Juristen-Facultät daselbst Einleitung in den Codex Napoleon : handelnd von dessen Literatur, Geschichte, Plan und Methode, Verbindung mit der übrigen französischen Legistlation, Quellen, Verhältnis zu den älteren Gesetzen und Rechte, zu den supplementarischen Dispositionen und zur Doctrin, Verbreitung
Entstehung
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504
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5⁰04 Nachträge.

S. 138. g. 33.

Von dem Praticien français der Her- ren Bavoux und Loiseau, welchen man auch die, in gegenwärtiger Einleitung(Cap. I. 9. 25. No. 2) angeführte Iurisprudence du C. N. verdankt, macht allein die I. partie fünf Bände aus. Die 2. partie bekommt den besonderen Titel: Jurisprudence des cours de cassa- tion et d'appel sur la procégure civile et commerciale, par les redacteurs de la jurisprudence du C. N. Von diesem letz- teren, ganz für sich bestehenden Werke sollen im Laufe des Jahrs 1808 drey Bände erscheinen. Es gehört folglich nur eigentlich die 2. partie des Werks zum§. 35, und dagegen die I. par- tie zum g. 36..

S. 139.§. 36. Zu diesem§., ist das Werk von Thomine-

Desmasures nachzutragen, dessen in dieser Ein-

leitung S. 257. Anm. 3 gedacht worden ist.

Desgleichen das, in diesen Nachträgen zu S. 95 schon einmahl angeführte Werk von Char- bonnier.

S. 141. No. 5.

Bey diesem Werke ist zurück zu weisen auf den in zwey Octavbänden erschienenen C. d. P. c., dessen in der Einleitung bereits§. 32. No. I1 gedacht worden ist.

S. 144. No. 9. Die hier vorhandene Ungewiſsheit hebt sich