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J. A. L. Seidenstickers̕ Herzogl. Sachs. Weim. Hofr. u. ord. Prof. d. Rechte zu Jena, wie auch Beysitzers d. Herz. Sächs. gemeins. Hofger., des Schöppenstuhls und der Juristen-Facultät daselbst Einleitung in den Codex Napoleon : handelnd von dessen Literatur, Geschichte, Plan und Methode, Verbindung mit der übrigen französischen Legistlation, Quellen, Verhältnis zu den älteren Gesetzen und Rechte, zu den supplementarischen Dispositionen und zur Doctrin, Verbreitung
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Literatur des C. N. 25

(18 Bthl.) Auch unter dem deutschen Titel: Sammlung der Verordnungen und Beschlüsse, er- lassen durch den Regierungs-Commissär in den vier neuen Departementen des linken Rheinufers u. s. w. Straſsburg, Levrault. gr. 8. 1798 13800. Th. 1 XI, jeder in 2 Heften, und jeder mit Tabellen und Register versehen. Zusammen 5000 S. 8. Supplement zum XI. Theil. 89 S. Th. XII. 336 S. gr. 8.(9 Rthlr.)

g. 3.

Von dem so genannten Natur- und Völker- rechte zeigen sich auf dem Gebiete der neuen französischen Jurisprudenz nur schwache Spuren. Zwar gedenkt das Studien- Gesetz vom 22. Ventose XII. Tit. I. Art. 2. noch der Elémens du droit naturel et du droit des gens, als solcher Wis- senschaften, welche in den Rechtsschulen mit vorge- tragen werden sollen. Allein in dem späteren R. Decrete vom 4. jour compl. XII, welches sich auf jenes Gesetz bezieht, sind diese Wissenschaf- ten aus dem Studienplane ausgelassen worden, er- scheinen auch nachher nicht wieder, weder in der Reihe der errichteten Nominal-Professuren, noch in den öffentlich bekannt gemachten Lections-Ca- talogen der einzelnen Rechtsschulen, selbst nicht derjenigen Rechtsschulen, welche dem, das Na- turrecht so lieb habenden Deutschland am näch- sten liegen. Das Verhältniſs unter freyen Völkern,

so wie unter freyen Individuen, soll ohne Zwei-