Literatur des C. N. 17
solche, die sich auf Frankreich überhaupt, oder die sich nur auf einen bestimmten Theil Frank- reichs beziehen. In beiden Fällen kommt es darauf an, ob sie dem Gegenstande nach allgemein sind, oder nicht. Sind sie jenes, so sind sie unter diesem und den beyden folgen- den Paragraphen zu classificiren; wo nicht, so kommen sie hiernächst bey den besonderen Gegen- ständen vor, die sie betreſfen; also z. B. die Samm- lungen der peinlichen Gesetze bey dem Criminal- rechte, die Sammlungen der administrativen Ge-
setze bey dem administrativen Rechte.
Was nun zuerst diejenigen Sammlungen be- trifft, welche auf Frankreich überhaupt gehen, 80 beschränken sich einige bloſs auf die National- Versammlung, andere aber dehnen sich weiter aus. Schriften der ersteren Classe, repertorisch oder nicht repertorisch eingerichtet, mit den dazu ge-
hörigen tabellarischen Hülfsmitteln, sind folgende:
1) Assemblée nationale de France en 1789, 90 et 91, ou collection complette de tous les procès-
verbaux, discours, mémoires, motions, projets
1789, welche jedoch fast auſser den Grenzen jenes Reper- torii liegt, und folglich darin nicht mit verzeichnet ward. Hondonneau zeigte kürzlich an, dals davon nur noch eine sehr kleine Anzahl Exemplare im Dépòôt des lois zu
Paris zum Verkauf vorräthig wäre


