Druckschrift 
J. A. L. Seidenstickers̕ Herzogl. Sachs. Weim. Hofr. u. ord. Prof. d. Rechte zu Jena, wie auch Beysitzers d. Herz. Sächs. gemeins. Hofger., des Schöppenstuhls und der Juristen-Facultät daselbst Einleitung in den Codex Napoleon : handelnd von dessen Literatur, Geschichte, Plan und Methode, Verbindung mit der übrigen französischen Legistlation, Quellen, Verhältnis zu den älteren Gesetzen und Rechte, zu den supplementarischen Dispositionen und zur Doctrin, Verbreitung
Entstehung
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10
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10 Erstes Capitel.

la législation nouvelle laisse subsister; par MM. Riſfé-

Caubray et Delaporte, jurisconsultes. Paris. 8.

Anmerk. Die ersten sieben Bände sind schnell ei- ner nach dem andern gefolgt. Sie enthalten die zwey ersten 4 Bücher des C. N. und den Anfang des dritten. Der achte und neunte Band beschäftigen sich mit den Schenkungen und Testamenten. Im Julius 1806 waren bereits funfzehn Bände(für 75 Franken) erschienen. Seit der Zeit sind die Vff. mit den siebenzehnten und achtzehnten Bande bis zum Code de procédure civile vorgerückt. Die Vfl. schi- cken jedes Mal eine Einleitung über den vorigen Zustand der Legislation sous l'emp re du droit écrit et des coutumes voran. Den Sinn eines jeden Artikels erklären sie, mit Anwendung der alten Gesetze, aus den Meinun- gen der Schriftsteller, aus den Bemerkungen über das Projet du Code civ 11 und aus dem Protocoll des Staats- raths. Ihre Meinungen haben sie mit zahlreichen Allega-

ten unterstützt.

4) Explication des termes et collection des- gles du droit rangees par ordre de matiêres, par M. Delaporte, ancien avocat au parlement, avec une table générale des titres, sommaires et articles du Code civil, pour le quinze premiers volumes des

Pandectes françaises.

Anmerk. Dieses ist der sechszehnte Band des zunächst

vorhergehenden bändereichen Werks.

5) Annales du droit français, ou recueil ana-

lytique et raisonné des actes émanés des prinoipales autorités de la république, par M. Guyot.

Anmerk. Die drey ersten Semester machen 3 voll. in 4.