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J. A. L. Seidenstickers̕ Herzogl. Sachs. Weim. Hofr. u. ord. Prof. d. Rechte zu Jena, wie auch Beysitzers d. Herz. Sächs. gemeins. Hofger., des Schöppenstuhls und der Juristen-Facultät daselbst Einleitung in den Codex Napoleon : handelnd von dessen Literatur, Geschichte, Plan und Methode, Verbindung mit der übrigen französischen Legistlation, Quellen, Verhältnis zu den älteren Gesetzen und Rechte, zu den supplementarischen Dispositionen und zur Doctrin, Verbreitung
Entstehung
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IV
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a. Allgemeine Sc hriften, d. h. welche sich auf dicsch Rechtszweig überhaupt erstrecken.§. 10. b. Besondere Schiiften: a. Solche, bey welchen die Absonderung nach den Gegenständen gemacht ist. a. Schriften über Domänen öffentliche Abga-

4 ben Reichscadastrum u. s. w.§. II.

b. Insonderheit über militärische Gegenstände.

§. 12.

8. Solche, bey welchen die Absonderung nach den Personen gemacht ist, über deren Geschäafts- V kreis sie sich verbreiten, oder deren Geschäfts- thätigkeit sie gewidmet sind.§. 13..

4. Literatur Jes Criminalrechts.

a. Quellensammlungen und Entwürfe zu einem neuen peinlichen Codex.§. 14..

b. Doctrinelle Werke:

Welche sich auf den Gegenstand im Ganzen er-

strecken.§. 13.

8. Welche sich blofs mit einzelnen Theilen des

Criminalrechts beschäftigen.§.

35. lüirerahe des Civilrechts; insonderheit des Codex Napoleon-

a, Ausgaben des Codex Napoleon.

5 9 Werze jchnifs derselben, nach drey Perioden ab- getheilt.§. 17.

8. Genauere Classification derselben nach ihren ver-

schiedenen Eig enschaften.§. 18. welche unter den Aus-

cx.

y. Beantwortung der Frage, gaben die meisten Vorzüge in sich vereinige.

§. 19. b. Schriften, Welche den Zw eck haben, Aen Gebrauch des C. N. zu erleichtern, es sey dadurc daſs sie eine Hulfe beym Nachschlagen emgee oder daſs sie dem Gedächtnisse beym Einstudiren zu Statten kommen. S§. 20. c. Schriften, die Supplemente zum C. N. betreffend. §. 21 d. Commentarische Werke über den Codex Napo leon.§. 22. a. Schrilten, welche sich auf den C. N. im Ganzen

erstrecken.