a. Allgemeine Sc hriften, d. h. welche sich auf dicsch Rechtszweig überhaupt erstrecken.§. 10. b. Besondere Schiiften: a. Solche, bey welchen die Absonderung nach den Gegenständen gemacht ist. a. Schriften über Domänen— öffentliche Abga-
4 ben— Reichscadastrum u. s. w.§. II.
b. Insonderheit über militärische Gegenstände.
§. 12.
8. Solche, bey welchen die Absonderung nach den Personen gemacht ist, über deren Geschäafts- V kreis sie sich verbreiten, oder deren Geschäfts- thätigkeit sie gewidmet sind.§. 13..
4. Literatur Jes Criminalrechts.
a. Quellensammlungen und Entwürfe zu einem neuen peinlichen Codex.§. 14..
b. Doctrinelle Werke:
Welche sich auf den Gegenstand im Ganzen er-
strecken.§. 13.
8. Welche sich blofs mit einzelnen Theilen des
Criminalrechts beschäftigen.§.
35. lüirerahe des Civilrechts; insonderheit des Codex Napoleon-
a, Ausgaben des Codex Napoleon.
5 9 Werze jchnifs derselben, nach drey Perioden ab- getheilt.§. 17.
8. Genauere Classification derselben nach ihren ver-
schiedenen Eig enschaften.§. 18. welche unter den Aus-
cx.
y. Beantwortung der Frage, gaben die meisten Vorzüge in sich vereinige.
§. 19. b. Schriften, Welche den Zw eck haben, Aen Gebrauch — des C. N. zu erleichtern, es sey dadurc daſs sie eine Hulfe beym Nachschlagen emgee„ oder daſs sie dem Gedächtnisse beym Einstudiren zu Statten kommen. S§. 20. c. Schriften, die Supplemente zum C. N. betreffend. §. 21 d. Commentarische Werke über den Codex Napo leon.§. 22. a. Schrilten, welche sich auf den C. N. im Ganzen
erstrecken.


