36 B. 18 r T. Von Privilegien und Hypotheken. 445
der Irrthum von unvollſtändigen Angaben herrühren, wel⸗ che ihnen nicht zuzurechnen ſind.
2198. Das unbewegliche Gut, in Anſehung deſſen der Hypothekenbuchführer eine oder mehrere darauf einge⸗ ſchriebene Laſten in ſeinen Beſcheinigungen etwa ausgelaſſen hat, bleibt, unter dem Vorbehalte der Verantwortlichkeit des Hypothekenbuchführers, in den Händen des neuen Be⸗ ſitzers davon befreyt, wenn dieſer erſt nach der Eintragung ſeiner Erwerbungsurkunde um die Beſcheinigung nachge⸗ ſucht hat; jedoch behalten die Gläubiger das Recht, ſo lan⸗ ge der Käufer den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat, oder die unter den übrigen Gläubigern beſtimmte Rangordnung noch nicht gerichtlich beſtätiget iſt, ſich nach dem ihnen ge⸗ bührenden Range ordnen zu laſſen.
2199. In keinem Falle dürfen die Hypothekenbuch⸗ fuͤhrer die Eintragung der eine Eigenthumsveränderung be⸗ treffenden Urkunden, die Einſchreibung der hypothekariſchen Rechte, oder die Ertheilung der verlangten Beſcheinigungen verweigern oder verzögern, bey Strafe des den Partheyen zu leiſtenden Schadenserſatzes, zu welchem Ende auf Be⸗ treiben der Nachſuchenden entweder von einem Friedensrich⸗ ter, oder von einem für die öffentliche Gerichtsſitzung be⸗ ſtimmten(huissier audiencier) oder einem andern Huiſ⸗ ſier, oder von einem Notar in Beyſeyn zweyer Zeugen, unverzüglich ein Protokoll über die Verweigerung oder Verzögerung aufgenommen werden ſoll.
2200. Demohngeachtet ſollen die Hypothekenbuchfüh⸗ rer ein Buch(Jeurnal) halten, in welchem ſie Tag für Tag, und unter fortlaufenden Nummern, die zum Eintragen ihnen eingehändigten Urkunden über Eigenthumsverände⸗ rungen und die zum Behufe der Einſchreibung ihnen zuge⸗ ſtellten Aufſätze vermerken; ſie ſollen ferner dem Nachſu— chenden einen Empfangſchein auf geſtempeltem Papier ge⸗ ben, worin auf die Nummer des Journals, in welchent jene Urkunden oder Aufſätze vermerkt wurden, ſich bezogen wird; ſodann aber dürfen ſie die Eintragung der Urkunden über Eigenthumsveränderungen und die Einſchreibung der Auf ſätze in die dazu beſtimmten Hauptbücher nicht anders vor⸗ nehmen, als unter dem Tage und in der Ordnung, wie ſie ihnen eingehändiget worden ſind.
2201. Alle Bücher der Hypothekenbuchführer müſſen auf geſtempeltem Papier geführt, uno ſämmtliche
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