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Gesetzbuch Napoleons / nach dem officiellen Texte übersetzt von Daniels, Substituten des kaiserlichen General-Procurators bey dem Cassations-Hofe in Paris
Entstehung
Seite
658
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658 Zweyter Anhaug zum Geſetzbuche Napoleons.

ordentlichen Domainen, oder der Finanz⸗Miniſter unſers Reichs oder der Miniſter Staats⸗Secretar unſers Königreichs Italien ihn benachrichtiget haben, daß er in dem von uns gurgeheißenen Austheilungs⸗Verzeichniſſe begriffen ſey, als auch die Ausfertigungen der beygelegten Decrete und Verbal⸗ Prozeſſe bey dem Secretariat unſers Siegel⸗Rathes der Titel hinterlegt worden ſind.

9. Im Falle die Majoratsbeſitzer oder Penſionniſten die Beweisſtuͤcke verloren haben, welche ſie beyzubringen verbun⸗ den ſind, ſo müſſſen ſie ſchriftlich betheuern, daß gedachte Papiere verloren ſind, und ſich anheiſchig machen, ſolche zu hinterlegen, wenn ſie ſelbe wieder finden würden. Dieſe Erklaͤrung von ihnen oder ihren Bevollmaͤchtigten unterzeich⸗ net wird am Rande des Regiſters eingetragen, welches der General⸗Secretar unſers Siegel⸗Rathes der Titel über die Dotirungs⸗Verzeichniſſe führt.

10. Wenn die Dotirung aus mehreren Partien beſteht, ſo werden die verſchiedenen dieſe Partien bezeichnenden Arti⸗ kel nur ſummariſch in den Inveſtitur⸗Briefen angeführt; die⸗ ſen wird in einem ſolchen Falle ein auf geſtempeltem Papier geſchriebenes Verzeichniß beygelegt, welches die vollſtändige Bezeichnung der verſchiedenen Dotirungs⸗Artikel enthaͤlt. Die⸗ ſes Verzeichniß wird unter dem Gegen⸗Siegel der Titel den Inveſtitur⸗Briefen angehängt.

11. Der Durchmeſſer des Gegen⸗Siegels ſoll ſich zu jenem des großen Siegels wie Eins zu Drey verhalten. Es beſteht aus dem kaiſerlichen Adler mit der Krone, der den Blitz in ſeinen Klauen haͤlt, und aus folgender Inſchrift: Gegen⸗ Siegel des Siegels der Titel.

12. Auf Betreiben des General⸗Secretars unſers Siegel⸗ Raths der Titel ſoll, nach den in den Archiven hinterlegten Urſchriften, zur Verfertigung der Inveſtitur⸗Briefe jener Ma⸗ jorats⸗Beſitzer geſchritten werden, welche ſchon ihre Errich⸗ tungs⸗Briefe erhalten haben. Gleich nach der Ausfertigung obiger Briefe werden die gedachten Majorats⸗Beſitzer von unſerm