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Napoleons I. Kaisers von Frankreich, Königs von Italien und Beschützers des Rheinbundes Civilgerichtsordnung des Französischen Reichs / Nach der neusten officiellen Ausgabe verdeutscht ; und, nebst den von dem Französichen Rechtsgelehrten Herrn Dufour jedem Artikel beygefügten Parallelstellen des ältern Französischen und Römischen Rechts, auch seinen eigenen Bemerkungen ; herausgegeben von Christian Daniel Erhard
Entstehung
Seite
XVI
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xv1 Einleitung.

wenn es eine andre Entſcheidung für gerecht hält, beym Erkenntniſſe an dieſen Antrag der Staatsbebörde nicht gebunden, ſondern kann, ſoteits ſich davon abzu⸗ gehen getraut, dagegen entſcheiden. Da indeß die kai⸗ ſerlichen Anwaͤlde alle geubte Rechtsgelehrte ſeyn muͤſſen, und in manchen Gerichten die Richter es nicht ſind: ſo diem der Vortrag des kaiſepſichen Anwalds den Gepichten nicht ſelten bey ihrer Entſcheidung zum Leit⸗

Was aber den Vorzuͤgen dieſer Einrichtung die Krone aufſetzt, iſt die Aufſicht, unter welcher wiederum die Perſonen ſtehen, die bey jedem Gerichte die Staatsbehörde ausmachen. Jeder beym Gerichte er⸗ ſter Inſtanz angeſtellte kaiſerliche Anwald,(wel⸗

chem ſein Subſtitut untergeordnet iſt,) ſteht unter dem

Generalprocurgtor beym Appellationsgerichte,

undealle Generalprocuratoren bey den Appellationsge⸗

richten ſtehen wiederum unter dem heym Caſſationstri⸗ bunal angeſtellten Generalprocurator.

Dieß Inſtitut iſt alt. Seit dem 14. Jahrhunderte gab es

bey jedem Parienſente eine Behörde, deren Mitglieder les gens du roi hießen. Dieſe beſtanden aus dem procureur gonéral und mehrern auscals genraukß bey jedem Unterge⸗ richte war ein procureür ad roi und bey den Meiſten uͤber⸗ dieß ein Avocat du fise. Im Jahr 1700 wurden die gens du roi abgeſchafft. Die Staatsbehörde bey den Civilgerichten war der commissaire du roi und bey den Criminalgerichten der accusateur public Die avocats genéraux fielen ganz weg.

Nach der neueſten Conſtitution iſt die im Terte geſchilderte

Peofaſſung dieſer Behoͤrde eingefuͤhrt; nur daß ſeit der An⸗ nahme der Kaiſerwuͤrde der Titel: ommissaire du gouver- nement in procureur impsrin werwandelt worden iſt. Die Staatsbehorde hieß ehedem, und heiſt noch jetzt, in der franzoͤſi⸗ ſchen Gerichtsſprache; le parduet, weil das Zimmer, wo

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