9 Pandecten in die franzoͤſiſche Sprache. Obgleich man ſich von oben herab nirgends beſtimmt uͤber die neue Geſetzgebung erklaͤrt hat, ſo beweiſet doch die Muͤhe,
welche man ſich um die Herbeiſchaffung der Materia⸗ lien gab, meines Beduͤnkens nur zu ſehr, daß es jetzt mehr Abſicht war, als ehedem, ein Geſetzbuch, wie et⸗
wa das allgemeine Landrecht fuͤr die preußiſchen Staa⸗
ten, oder ein anderes aͤhnliches Produkt unſeres Zeit⸗
alters, zu Stande zu bringen. Warum man vielleicht
kbernach dieſe Abſicht fahren ließ, davon weiter unten;
dier genuͤgt es, zu bemerken, daß kein Civilgeſetzbuch in
dem Geiſie unſers Jahrhunderts zu Stande kam, ſon⸗ dern der Code Napoléon, von deſſen Abfaſſung
gleich ausfuͤhrlicher geſprochen werden ſoll, einen ganz andern Geiſt athmet. 3 66 Die Commiſſion, welche zur Redaction des neuen Cioilgeſetzbuchs war ernannt worden, beſtand aus den Herren Troncher(Senator), Portalis(Miniſter des Cultus), Bigot de Préarmeneu(Praͤſidenten der Geſetzgebungscommiſſion), und Maleville(Praͤſidenten des Caſſationsgerichts), und der ihr gemachte Auftrag
ging dahin, die bisherigen Projecte eines Civilgeſetz⸗
buchs zu vergleichen, und die Hauptgrundlagen der
neuen Geſetzgebung zu discutiren. Dieſe Commiſſion
vertheilte die verſchiedenen Titel des neuen Geſetzbuchs unter ihre Glieder zur Ausarbeitung, und vereinigte
ſich an beſtimmten Tagen unter Tronchers Vorſit, um uͤber die gelieferten Contingente zu discutiren und
das Ganze zur Einheit zu erheben. Schon nach vier Monaten uͤbergab ſie das Reſultat ihrer Arbeiten,
welches, wie oben bemerkt worden, am Iſten Pluvioſe
des Jahres 9 in Druck erſchien. Das Project wurde
hierauf an die Caſſationstribunaͤle und an die Apyella⸗
tionsgerichte verſendet, welche aufgefordert wurden,
daruͤber ihre Bemerkungen mitzutheilen. Nachdem


