Teil eines Werkes 
Erstes Stück (1808)
Entstehung
Seite
9
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9 Pandecten in die franzoͤſiſche Sprache. Obgleich man ſich von oben herab nirgends beſtimmt uͤber die neue Geſetzgebung erklaͤrt hat, ſo beweiſet doch die Muͤhe,

welche man ſich um die Herbeiſchaffung der Materia⸗ lien gab, meines Beduͤnkens nur zu ſehr, daß es jetzt mehr Abſicht war, als ehedem, ein Geſetzbuch, wie et⸗

wa das allgemeine Landrecht fuͤr die preußiſchen Staa⸗

ten, oder ein anderes aͤhnliches Produkt unſeres Zeit⸗

alters, zu Stande zu bringen. Warum man vielleicht

kbernach dieſe Abſicht fahren ließ, davon weiter unten;

dier genuͤgt es, zu bemerken, daß kein Civilgeſetzbuch in

dem Geiſie unſers Jahrhunderts zu Stande kam, ſon⸗ dern der Code Napoléon, von deſſen Abfaſſung

gleich ausfuͤhrlicher geſprochen werden ſoll, einen ganz andern Geiſt athmet. 3 66 Die Commiſſion, welche zur Redaction des neuen Cioilgeſetzbuchs war ernannt worden, beſtand aus den Herren Troncher(Senator), Portalis(Miniſter des Cultus), Bigot de Préarmeneu(Praͤſidenten der Geſetzgebungscommiſſion), und Maleville(Praͤſidenten des Caſſationsgerichts), und der ihr gemachte Auftrag

ging dahin, die bisherigen Projecte eines Civilgeſetz⸗

buchs zu vergleichen, und die Hauptgrundlagen der

neuen Geſetzgebung zu discutiren. Dieſe Commiſſion

vertheilte die verſchiedenen Titel des neuen Geſetzbuchs unter ihre Glieder zur Ausarbeitung, und vereinigte

ſich an beſtimmten Tagen unter Tronchers Vorſit, um uͤber die gelieferten Contingente zu discutiren und

das Ganze zur Einheit zu erheben. Schon nach vier Monaten uͤbergab ſie das Reſultat ihrer Arbeiten,

welches, wie oben bemerkt worden, am Iſten Pluvioſe

des Jahres 9 in Druck erſchien. Das Project wurde

hierauf an die Caſſationstribunaͤle und an die Apyella⸗

tionsgerichte verſendet, welche aufgefordert wurden,

daruͤber ihre Bemerkungen mitzutheilen. Nachdem