Druckschrift 
Gesetzbuch Napoleons : mit den Veränderungen, die durch das Gesetz vom 3. September 1807 gemacht worden sind / aus dem französischen officiellen Texte übersetzt von Daniels, Substituten des kaiserlichen General-Procurateurs bey dem Cassations-Hofe zu Paris
Entstehung
Seite
560
Einzelbild herunterladen

560 Alphabetiſches

ihr Betrag iſt in einem ſchriftlichen Acte feſtzuſetzen; wann ver⸗ muthet werde, daß die Zinſen gezahlt ſeyen, 396. Von wel⸗ chen Summen und von welcher Zeit an muß der Bevollmaͤch⸗ tigte Zinſen bezahlen? 411. Fuͤr welche Zinſen bewirkt die Eintragung des Capitals auch Hypotheck? 448 449.

Zuwachsrecht. Erklärung desſelben, S. 115. Zuwachsrecht auf das, was die Sache hervorbringt, was mit ihr vereinigt oder ihr einverleibt wird, 116 u. f.

Zwang. In wie ferne er die Nichtigkeit eines Vertrags begruͤn⸗ de, S. 230 U. 231.

Zwiſchenmauer. Bey welchen Gebaͤuden muß dieſe angelegt werden? 141 142.